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Gast

Gerichtlicher Mahnbescheid

Hallo ,,,ich bin im November 2011 auch in diese Abofalle geraten....ich konnte auch nicht ersehen ,das diese Seite kostenpflichtig ist .seit Januar bekomme ich alle 6 wochen Post von von outlets...2 Mahnungen und nun schon 2 Mahnungen von einem Inkassobüro ...Bisher habe ich auf keinen der Briefe reagiert !! ..Mir wurde gedroht ,wenn ich nicht bezahle ,das ich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekomme. Wenn nun vom Gericht ein Mahnbescheid kommt ,was soll ich dann tun ?
..Karin Werner
Frage Nummer 43883

Antworten (14)
Gast
wenn ein mahnbescheid kommt, erklärst du dem gericht, dass du nicht bereit bist, das geld zu zahlen. hab keine angst davor. im dann folgenden gerichtsverfahren schilderst du die fakten, wie du's hier auch schon getan hast (....es war nicht ersichtlich...). das gericht entscheidet dann, ob du zahlen musst. lass dich durch die outlets-drohungen nicht einschüchtern. sie wollen damit deinen willen brechen. lass es nicht zu. wenn nämlich nie ein mahnbescheid kommt, bist du der gewinner.
Sockenpuppe
so isses!
bh_roth
Liebe Karin, gib doch mal bei google "www.outlets.de" ein. Dann findest du recht interessante Beiträge zu dieser Betrugsmasche und den mit outlets unter einer Decke steckenden Inkasso-Unternehmen.
Es wurde hier schon genannt! Die Drohkulisse, die hier aufgebaut wird, ist enorm, aber nur Schnee in der Sonne.
Ich bekomme regelmäßig zu Jahresende eine Mahnung einer "Firma", die ich nicht kenne, bei der ich angeblich ein 2-Jahres-Abo abgeschlossen habe. Seit 5 Jahren ignoriere ich die Rechnung. Und es passiert nichts weiter. Ich gebe aber zu, dass man in deinem Fall starke Nerven braucht.
bh_roth
Nachtrag: Ich verstehe nicht, wie du da in eine Falle tappen konntest, denn gleich nach Eingabe eines Suchbegriffes taucht oben rechts folgender Text auf: " Durch Drücken des Buttons "Jetzt Anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre. FolgendeInhalte erhalten Sie im Memberbereich!"
HeinzBabbeldu2
@bh_roth

Der Button ist aber ganz unten und der Kostenhinweis zumindest auf meinem Monitor nicht mehr zu sehen, wenn man zum Button runterscrollt. Da kann man schon leicht reinfallen.
HeinzBabbeldu2
Und wenn man zu dem Feld runterscrollt, auf dem man die persönlichen Daten eingeben soll, sieht man den Kostenhinweis zumindest auf meinem Monitor ebenfalls nicht.
@Gast Ich würde dir empfehlen einen Screenshot zu machen und die Seite abzuspeichern. Damit du nachher nachweisen kannst, dass der Kostenhinweis versteckt war.
bh_roth
@HeinzBabbeldu2: Es kann sein, dass dein Browser nicht alles zeigt, was angezeigt werden kann. Mit Steuerung Plus / Minus kann man die Darstellung optimieren. Bei mir ist bei 100% alles sichtbar. Richtig ist aber, dass dieses Feld oben rechts, wenn man es dann lesen könnte, während der Eingabe der pers. Daten immer mehr aus dem Blickfeld verschwindet, und unten bei "Anmelden" komplett unsichtbar ist.
Ein Screenshot ist für ein Gerichtsverfahren in dem Falle kein Beweis, weil auf dem Foto kein Hinweis darauf zu sehen ist, mit wieviel Prozent Vergrößerung Gast seinen Browser "fährt". Das Gegenteil ist der Fall, weil der Betreiber nachweisen kann, dass man mit richtiger Einstellung des Zooms diesen Hinweis sehen kann. Und damit ist outlets seiner Aufklärungspflicht nach derzeitiger Rechtslage nachgekommen. Besserung ist erst in Sicht nach dem Umsetzung einer neuen Verordnung, nach der direkt nach dem Button "Anmelden" noch einmal der Hinweis auf die Kostenpflicht akzeptiert werden muss.
HeinzBabbeldu2
@ bh_roth Dass der Kostenhinweis ausreichend ist, ist ganz und gar nicht zutreffend meiner Meinung nach. Zumindest nicht auf meinem Monitor. Ein Screenshot ist deswegen gut, weil die ihre Seite ja in der Zwischenzeit ändern können. Bei dem vielgescholtenen OpenDownload steht der Kostenhinweis inzwischen fast direkt über dem Button und ist daher gut zu erkennen.
bh_roth
@HeinzBabbeldu: Dass dieser Hinweis auf die Kostenpflicht ausreicht, ist nicht mein Argument. Ich finde es auch unzureichend, und ist nur deshalb so platziert, weil es einige übersehen. Dass du das nicht sehen kannst auf deinem Bildschirm, ist, wie ich vermute, auf deinen Zoomfaktor deines Browsers zurückzuführen. Wenn du das Bild mit Steuerung Minus verkleinerst, dann wirst du auch den Hinweis finden.
Vielleicht hast du aber recht, und outlets hat ihre HP verändert. Wie auch immer, bald ist schluss damit, denn dann muss nach Eingabe der pers. Daten noch aktiv der Hinweis zur Kostenpflichtigkeit bestätigt werden, sonst kommt kein Vetrag zustande.
Natürlich hilft dies Gast nicht mehr. Gast hilft, dass die Betrügereien amtsbekannt sind.
Sockenpuppe
Diese Ganze Diskussion ist müßig!
Es ist technisch möglich, dass eine Website auf jedem Rechner ganz anders aussieht! (Stichwort: "Dieser Content ist in deinem Land nicht verfügbar")!
Ausdrucke von Webseiten sind kein Beweis für irgendwas!
Die Seite sind mit Opera ganz anders aus als mit Firefox usw...
[br]
Abgesehen davon hat ein Screenshot vor Gericht ungefähr die Selbe Beweiskraft wie ein Gedächtnisprotokoll, weil er sehr leicht zu manipulieren ist!
[br]
Das einzige was in diesem Fall hilft ist DENKEN!
Man sollte sich immer gut überlegen, wo man üpersönliche Daten angibt und vor allem Wessen!
HeinzBabbeldu2
@ sockenpuppe

Emails und Serverlogs sind noch viel leichter zu manipulieren. Oft aber als Beweismittel im Sinne der „freien Beweiswürdigung“ (§ 286 ZPO) zugelassen. Jedenfalls habe ich das mit den Screenshots mal bei ct gelesen. Die werden schon wissen, was sie schreiben.
Sockenpuppe
Jaja! Ich werde sowieso nie verstehen, warum Menschen persönliche Daten irgendwo angeben! -Und dann auch noch die richtigen!!!
Es gibt doch genügend Fake-ID-Generatoren, die selbst dem einfallslosten Pinsel eine glaubhafte Legende verschaffen!
HeinzBabbeldu2
Genau, man kann z.B. schreiben, dass man Sockenpuppe heisst (oder Lockenpuppe)
;)
Joachim_von_kienitz
Mit 99,99-prozentiger Wahrscheinlichkeit kommt der nicht, weil die sowieso vor Gericht verlieren würden.
Sollte dieser wider Erwarten doch kommen musst Du sofort Widerspruch einlegen, sonst wird der rechtskräftig.
Dann müssten die vor Gericht klagen. Das werden die nicht tun, weil die Rechtslage eindeutig für Dich ist.