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matty

Gewohnheitsrecht...

Unser Gartenzaun steht seit 30 Jahren falsch auf dem Nachbargrundstück.jetzt wir das Haus und Grundstück verkauft.Ich soll nun innerhalb einer 7 Tagefrist den Zaun zurück bauen.Es haben alle Beteiligten davon gewusst.Es war damals der Wunsch meines Schwiegervaters gewesen den Zaun nicht schräg zu setzen, wie der Grenzverlauf ist sondern im rechten Winkel zu Seitengrenze.Gilt hier das Gewohnheitsrecht?
Frage Nummer 109524

Antworten (1)
bh_roth
Das Recht, lieber Amos, würdest du dir so lange nehmen (können), bis der neue Besitzer auf den im Grundbuch festgelegten Grenzen besteht. Und dann würdest du den Zaun zurückbauen (müssen). Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, sich mit dem neuen Eigentümer zu einigen. Wenn nicht, bleibt nichts anderes übrig, als dem Wunsch des neuen Eigentümers nachzukommen. Sicher nicht innerhalb von 7 Tagen. Das wird sicher nicht durchsetzbar sein.
Andererseits habe ich schon von Fällen gehört, bei denen ein Rückbau nicht verlangt werden konnte, z.B. nach dem Errichten eines Bauwerks auf einem Streifen fremden Grundstücks. Da wäre der eintretende Aufwand und Schaden zu groß, sodass in einem Fall ein Gericht entschieden hat, dass der neue Eigentümer mit diesem Umstand leben muss, und er eine Art Leibrente für das widerrechtlich bebaute Grundstück bekommt.