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Gast

GEZ in WG

Wie wird der Rundfunkbeitrag einer Wohngemeinschaft berechnet? Gibt es spezielle Regeln für zahlungsbefreite Mitbewohner?
Frage Nummer 94841

Antworten (2)
drasaa
Da es sich beim Rundfunkbeitrag der GEZ um eine Pauschalabgabe handelt, wird der Beitrag pro Wohnung erhoben. Die Anzahl der zusammenlebenden Personen ist dabei irrelevant: Man zahlt gemeinsam denselben Betrag wie bei einer Einmannwohnung. Das heißt, die Kosten werden untereinander aufgeteilt. Überweisen muss den Betrag natürlich nur einer - wer das ist, entscheidet ihr.
Aristella
Von den Mitbewohnern, die von der Zahlung befreit sind, könnt ihr aber keinen Anteil verlangen! Sollte bisher ein Mitbewohner gezahlt haben, der sich im Laufe des Zusammenwohnens vom Beitrag befreien lässt, wird sich die GEZ an einen der anderen Bewohner wenden, die Zahlung entfällt also nicht.