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Pattie

Gibt es eigentlich eine Obergrenze für Inkasso Gebühren? Habe gerade eine Rechnung bekommen und finde die horrend hoch.

Frage Nummer 10524

Antworten (7)
sokomo
Siehe:
Die Gebührenordnung für Inkasso-Gebühren sind viel zu kompliziert, um sie hier kurz mal zu erklären.
spamonmass
verhandel mit denen. biete denen an, gleich bar zu bezahlen, frag nach, um welchen betrag die dann nachgeben.

das inkassounternehmen hat das interesse das geld zu erhalten, und zwar ziemlich schnell.
oft passiert es, dass schuldner nicht zahlen, deshalb sind die glücklich, wenn überhaupt jemnad zahlt.

deren vorteil ist, dass die inkassounternehmen die forderungen vom ursprünglichen gläubiger abkaufen. ich habe erfahrungen gemacht, dass forderungen mit 50% abschlag verkauft werden. alles, was das inkassounternehmen reinholen kann, ist gewinn, falls der schuldner nie zahlen wird, haben die miese gemacht. das weiß ein inkassounternehmen vorher oft nicht.
thehellion
Es gibt keine Obergrenze !
Das Inkassobüro " darf " allerlei Gebühren einfordern - ob durchsetzungsfähig steht auf einem anderen Blatt
Mein Tip : Zahl die unstrittige Hauptforderung inkl der internen Mahngebühren ( ohne die Inkassogebühren ) unangekündigt direkt an den Ursprungsgläubiger ( nicht ans Inkassobüro) und weise gegen über dem Inkasso die Forderung vollumfänglich zurück .
Ein erfolgreich durchgezogene Klage expl wg Inkassogebühren eines extern beauftragten ist aus wirtschaftlichen Gründen absurd und auch nicht bekannt
Die Rechtsprechung ist zudem sehr uneinheitlich - Schläft nach 2 oder3 Briefen des Inkassos bzw des Hausadvokaten ein
Sehr viele Gerichte streichen diese Gebühren komplett :
thehellion
Hier noch ein neueres AZ

(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009
Geschäftsnr. 8 C 118/09)
“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,
die denen des Gläubigers überlegen wären.
BieneMaya84
Ja, da gibt es eine Obergrenze, die ganz von der Größe der anfallenen GEbühr abhängig ist, somit von der Situation an sich. Solltest dich also am Besten mit einem Fachmann besprechen, oder ein wenig das Internet nutzen. Schau mal hier: www.verbraucherschutz.tv.
Chiara Ludwig
Hallo, nee, soviel ich weiß, gibts da keine Obergrenze. Dann wäre alles ja nur halb so schlimm... Die Gebühren sind meist so xtrem hoch, damit sie eine abschreckene Wirkung haben und man nicht wieder in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Ist leider nunmal so...
Sonja Schäfer
Das ist sehr umstritten soweit ich weiß. Wenn Deine Rechnung "horrend hoch" ist, dann könnte unter Umständen Wucher vorliegen. Dann wäre die Inkassovereinbarung nichtig. Wenn es um einen sehr hohen Betrag geht, dann würde ich mir an Deiner Stelle anwaltliche Hilfe suchen, die können rechtsverbindliche Auskünfte zum Thema geben.