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Gast

Hydraulischer Abgleich bei Schwerkraftheizung mit neuer Brennwerttherme Pflicht?

Ich bewohne ein altes Bauernhaus mit Schwerkraftheizung.
Nun möchte ich die alte Gastherme durch eine neue Brennwerttherme ersetzen.
Wie sieht es nun mit einem hydraulischen Abgleich aus? Ist der überhaupt möglich und wenn ja, ist er auch Pflicht, oder kann ich drauf verzichten?
Bisher lassen sich die Heizkörper in sämtlichen Räumen sehr gut über die eingebauten Thermostate regulieren. Da frage ich mich, ob der hydraulische Abgleich überhaupt sinnvoll ist.
Frage Nummer 89494

Antworten (2)
micle
Der hydraulische Abgleich ist Pflicht, sollte er bei einer Schwerkraftheizung nicht möglich sein, dann muß ggfs. eben eine Umwälzpumpe in den Heizkreislauf eingebaut werden.
Musca
Abgesehen davon das der hyd.Abgleich Pflicht ist, ist er auch von Vorteil. Durch die dadurch verursachte geringere Taktung der Heizanlage wird eine Menge Energie eingespart.Ich bin kein Heizungsbauer, aber was spricht gegen eine Brennwerttherme mit Umwälzpumpe und /oder voreinstellbaren Thermostatventilen ?