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Raphael Engel

Ich habe eine mündliche Einstellungszusage, aber noch nichts schriftliches. Kann ich meinen alten Job schon kündigen?

Frage Nummer 24461

Antworten (14)
Maegwyn
Ich würde erst den Vertrag unterschreiben vor der Kündigung. Nachher erinnert sich dein zukünftiger Arbeitgeber plötzlich nicht mehr an die mündliche Zusage...
UlliVonPulli
Nur häufig darf man den neuen Vertrag gar nicht unterschreiben, bevor man gekündigt hat. Sonst hätte man nämlich zwei gültige Arbeitsverträge. In vielen Fällen nicht zulässig.
Alex64
Für den einen gibt es einen klar definierten Beginn, die Beendigung des anderen durch Eigenkündigung lässt sich vorher ohne Probleme datieren und damit in Bezug zum "neuen" setzen.

Und selbst wenn - warum sollten 2 Verträge "nicht zulässig" sein?

Nein nein - ohne zumindest den Vertrag in Händen zu halten (und damit eine entsprechend dokumentierte Absichterklärung des neuen AG würde ich den alten Vertrag nicht kündigen.
UlliVonPulli
Ich habe ja schon öfter den Job gewechselt. Und der neue Arbeitgeber hatte bis jetzt immer darauf bestanden, dass der Job schon vor Vertragsunterzeichnung gekündigt ist.
UlliVonPulli
Allerdings war ich meist im öffentlichen Dienst beschäftigt. Vielleicht handhabt man das dort auch strenger.
DasHoernchen
UllivonPulli, das ist wieder so eine Antwort von Dir, wo ich deutlich widersprechen muss. Kein Chef kann/darf/wird erwarten, dass man die Kündigung vor dem Unterschreiben eines neuen Arbeitsvertrages abgegeben hat. Ich schätze, dass Du da was falsch verstanden oder interpretiert hast. Ein Chef erwartet nur, dass das alte Beschäftigungsverhältnis beendet ist, bevor das neue beginnt. Das ist aber auch logisch. Das ist bei meinen Projekten genauso, da beharrt auch jeder neue Auftraggeber darauf, dass ich das alte Projekt vorher endgültig abgeschlossen habe.

Warum sollte ein Chef auch voraussetzen, dass man bereits gekündigt hat, bevor man den neuen Vertrag unterschreibt? Mir fällt kein sinnvoller Grund ein.

Zurück zu der Frage: Bloß nicht kündigen, bevor das Schriftliche (sprich: Der von beiden unterzeichnete Arbeitsvertrag) vor Dir liegt!
tobix
Eine mündliche Zusage ist wertlos und ich kenne mehrere Beispiele im Bekanntenkreis, wo sich das dann entweder noch stark verzögert oder gar ganz zerschlagen hat. Von daher empfehle ich, solange im alten Vertrag zu bleiben und auch durchaus auch Bewerbungen weiterzuführen, bis man einen schriftlichen Vertrag vorliegen hat.
UlliVonPulli
@ing793

Sieh mal den folgenden Link unter Punkt 19: hier. Ich musste damals eine Kopie meines Auflösungsvertrages mitschicken. Ggf. bezieht sich beispielsweise darauf, dass man evtl. gerade arbeitslos ist. Dann benötigt man natürlich keine Kündigungsbescheinigung. Bist du denn auch im öffentlichen Dienst beschäftigt? Vielleicht wird das ja auch in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
DasHoernchen
... und das von einer Universität. Ich kann es kaum glauben!

Wenn ein potenzieller Arbeitgeber sowas verlangt, sollte man sich nach den Beweggründen erkundigen. Ich halte das nach wie vor für völligen Schwachsinn, auf den man sich auf keinen Fall einlassen sollte.
Gast
im punkt 19 kann auch die kündigung von arbeitergeberseite gemeint sein.
Helena Roth
ich würde es nicht machen. aber wenn du großes vertrauen zu deinem neuen arbeitgeber hast, kannst du natürlich schon kündigen. ansonsten würde ich warten, bis der arbeitsvertrag von beiden seiten unterschrieben ist und dir auch vorliegt - sicher ist sicher.
Lutz Mö0815
Eventuell musst du das sogar, um die Kündigungsfristen einhalten zu können. Ein Vertrag ist nach deutschem Recht bindend auch wenn er mündlich geschlossen wurde. Wenn über den Arbeitsbeginn schon gesprochen wurde, bist du auf der sicheren Seite. Wenn nicht, frag lieber nochmal nach.
Mats Krüger
Um Gottes Willen, tue das bitte auf gar keinen Fall, bevor du einen unterschriebenen Arbeitsvertrag hast. Rechtlich gesehen ist zwar auch ein mündliches Versprechen bindend, aber möchtest du deine neue Stelle mit einem Rechtsstreit beginnen? Warte lieber bis alles unter Dach und Fach ist.
Ingenius
Im öffentlichen Dienst scheint es üblich zu sein, seine Wechselabsichten mitzuteilen, in der freien Wirtschaft ist es ein No-Go. Zum Thema: Ich hatte während meiner Diplomarbeit von zwei Firmen mündliche Zusagen. Nur sind beide Firmen kurz danach den Bach hinuntergegangen, eine ganz, die andere am Standort. (Das waren keine Klitschen, sondern Weltfirmen). Goldene Regel: Man kündigt erst, wenn der neue Vertrag unterschrieben ist. Alles andere ist unverantwortlicher Leichtsinn.