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Till Zimmermann

Ich möchte Einspruch einlegen, habe das aber noch nie gemacht - was muss ich dabei beachten?

Wir haben einen Mahnbescheid erhalten und ich möchte Einspruch einlegen. Da ich mich mit solchen Sachen nicht auskenne, wüßte ich gerne, wie das ordnungsgemäß gemacht wird.
Frage Nummer 3489

Antworten (6)
Mike_Macke
Normalerweise müsste auf dem Bescheid eine "Rechtsbehelfsbelehrung" (gerne auf der Rückseite) stehen. Im Grunde kann man die dort gemachten Angaben abschreiben, eventuell noch eine Einspruchsbegründung (falls die lauft Belehrung erforderlich ist) und das Aktenzeichen angeben, und anschließend am besten PER EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN INNERHALB DER (angegebenen) GESETZTEN FRIST abschicken. Noch besser ist es aber, einen Anwalt dazu zu fragen, da der die entsprechenden Schwierigkeiten kennt, und ihm die Aufgabe zu übertragen.
netter_fahrer
Aber nicht doch so umständlich: Auf dem Mahnbescheid einfach nur den Widerspruch ankreuzen, eine Begründung ist nicht notwendig.
Der Mahnbescheid wird am Amtsgericht von einem Rechtspfleger ausgestellt, ohne jede Prüfung ob die Forderung zu Recht besteht. Das erfolgt erstmals in einer Gerichtsverhandlung! Jeder kann sio einen Bescheid beantragen. Also: Keine Panik!
Innerhalb 14 Tagen an das Amtsgericht zurückschicken, von dem er kam. Nun ist der Auftraggeber des Mahnbescheides wieder am Zug, er muss die Richtigkeit seiner Forderung beweisen, nicht umgekehrt!
Wichtig ist, dass sie auf den Mahnbescheid reagieren, sonst gilt er als akzeptiert und der "Mahner" kann ihnen einen Gerichtsvollzieher schicken! Genaueres hier:
bobbaisfat007
Über das Internetportal von Anwälten oder der Justiz, glaube ich, kann man sich ein Formular downloaden, über welches man Einspruch einlegen kann. Das ist eher ein kurzes Formular und dürfte relativ einfach auszufüllen sein. Dann einfach bei Gericht abgeben und sehen was passiert.
Sonja Schäfer
Je nachdem, von welchem Gericht du die Zustellung erhalten hast, bei dem kannst du auch einen Einspruch einlegen. Du musst genau belegen, weshalb du Einspruch gegen die Klage erhebst und mit welchen Beweismitteln du deine Behauptung belegen willst, damit das Ganze beweisträchtig ist.
voicy
Als gelernte ReNo stehen mir bei einigen der Antworten die Haare zu Berge.
Mit einem Mahnbescheid kann man weder den Gerichtsvollzieher losschicken, noch muss man den Einspruch begründen.

Einfach das mitgelieferte Formular verwenden, Einspruch ankreuzen und innerhalb der gesetzten Frist (14 Tage seit Zustellung) an das Gericht zurücksenden.

Danach wird der Widerspruch dem Gläubiger mitgeteilt und die Sache an das zuständige Amts- bzw. Landgericht (abhängig von der Höhe der Forderung) abgegeben. Von dort wird der Gläubiger informiert, dass die Sache unter Aktenzeichen xy geführt wird. Dann erhält der Gläubiger eine Frist zur Begründung seiner Forderung.
voicy
Fortsetzung

Als Schuldner müssen Sie den Einspruch niemals begründen! Dies kommt erst später beim Verfahren.

Allerdings sollte man sich überlegen, ob der Mahnbescheid, sprich die Forderung, rechtens ist. Sollte die Forderung tatsächlich bestehen und auch der Höhe nach richtig sein, sollte das gerichtliche Verfahren vermieden werden. Das Mahnverfahren ist ein sehr kostengünstiges Verfahren, das gerichtliche Verfahren mit Termin vor Gericht etc. sehr kostenintensiv.

Ich weiß, dass meine Antwort recht spät kommt, hoffe aber, ich konnte einige Unklarheiten beseitigen.