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Gast

ich möchte mein Arbeitsverhältnis kündigen. In dem Vertrag seht eine Frist von "ordentlich 4 Wochen zum Monatsende " welches Datum muss ich in meinem Schreiben angeben? kùndbar

Frage Nummer 72040

Antworten (11)
elfigy
Schicke die Kündigung so ab, dass sie sicher vier Wochen vor dem Monatsende in der Firma ist. Also nimm einen Kalender, suche den letzten Tag des Monats, zähle vier Wochen rückwärts ab und gebe sicherheitshalber noch ein paar Tage für die Zustellung dazu, dieses Datum gibst du im Schreiben an. Dann hast du ordentlich und fristgerecht gekündigt.. Und schicke die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein !
Opal
Du kannst zum ersten des Monats oder zum 15. kündigen. Solltest du danach keinen neuen Job haben ist eine frühzeitige Meldung beim Arbeitsamt unabdingbar. Du wirst aber, wenn kein "besonderer" Grund vorliegt, den dir den behandelnder Arzt wegen "Unzumutbarkeit zur Fortführung deines Arbeitsverhältnisses" gegebenenfalls austellt, mit einer 3 Monatigen Sperrre des Arbeitslosengeldes rechnen müssen-
Opal
* ... eine Bescheinigung die dir dein behandelnder Arzt ausstellt ...
elfigy
OPAL ! Der 15. ist aber nicht das Monatsende. Lies doch mal die Frage, da steht in dem Vertrag "zum Monatsende" Den Rest deiner Ausführungen hat der Gast gar nicht gefragt. Er will wissen, welches Datum sein Kündigungsschreiben haben soll. Usambara ?
Opal
Ist egal was der der Arbeitgeber will. und Usambara? Nee nie wieder ;-)
elfigy
Opal Vertrag ist Vertrag. So lange der Arbeitnehmer nicht gegenüber dem Gesetz benachteiligt wird, gelten diese vertraglichen Vereinbarungen, die der Gast ja auch irgendwann unterschrieben hat. Der Arbeitgeber will das hier ja nicht einseitig.
Opal
Na gut. Wenns im Arbeitsvertrag so festgehalten ist "zum Monatsende" sollte die Kündigung des Fragestellers auch zum Monatsende - 4 Wochen Frist - des Vormonats Fristgerecht beim Arbeitgeber eingegangen sein. Am besten Einschreiben mit Rückschein. Da gebe ich dir natürlich Recht.
Opal
Na gut. Wenn im Arbeitsvertrag "zum Monatsende" vereinbart worden ist, sollte die Kündigung spätesten am letzten Tag des Vormonats beim Arbeitgeber eingegangen sein. Am besten als Einschreiben mit Rückschein um das auch nachweisen zu können. Da hast du natürlich Recht. Ok
Opal
Oh. doppelt.
elfigy
nein drei mal.. weil es steht alles schon in der ersten Antwort.
Opal
Mist. ich kann die Finger nicht vom Usambara weglassen. ;-)