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Gast

Illegale Spielhalle, Arbeitsvertrag nur mündlich abgeschlossen, Schweigepflicht vor Gericht?

Guten Morgen,

ich bin seit Juni 2016 Angestellter in einer Spielhalle und habe erst ab dem 1.1.2017 einen Nachtzuschlag erhalten. Da ich mündlich und schriftlich damals zugestimmt habe, ohne mir darüber im Klaren zu sein, dass mir dieser eigentlich zustünde, war ich der Meinung, dass das mein eigenes Verschulden sei und habe es hingenommen.
So weit so gut.
Mein Arbeitsverhältnis wurde zur Mitte Juli 2017 erneuert, da der Vertrag auf ein Jahr befristet war. Hätte ich auch so hingenommen, wenn ich nicht von der Verbandsgemeinde (Spielhallen Bereich) gestern erfahren hätte, dass meine Firma mich gar nicht für die betroffene Filiale hätte anstellen dürfen, weil sie keine Aufschiebende Wirkung im Bezug auf einen bereits bestehenden Beschluss zur Schließung der Halle (aus verschiedenen Gründen) erteilt bekommen haben. Das wurde mehrmals von Seiten des Büros, meines Chefs und des Inhabers verleugnet. Sie sind zwar rechtlich dagegen vorgegangen und es wird, wenn ich das richtig verstanden habe, noch mal begutachtet, aber sie haben eben keine Aufschiebende Wirkung der Schließung erwirken können. Das habe ich von dem netten Menschen der Verbandsgemeinde erfahren, der die Dokumente vor sich hatte und gestern spontan kam, um festzustellen, dass wir tatsächlich noch geöffnet sind. Er wollte mir das am Telefon nicht glauben, da die Firma, für die ich arbeite, deutschlandweit vertreten und eine der größten Spielhallenketten ist.
Als er ging sagte er mir, dass er mir rät, mir schnellstmöglich einen neuen Job zu suchen, er fragte mich ob ich meinen Lohn schon bekommen habe und gab mir seine Karte. Er wird nun die Räumung organisieren und in den nächsten Wochen abends hierherkommen und die Halle schließen.

Nun meine Frage: Inwiefern bin ich überhaupt an den Arbeitsvertrag gebunden?
Der erste, befristete, wurde von beiden Seiten unterschrieben. Der zweite, wurde mündlich ohne jegliche Vereinbarungen festgehalten. "Wir wollen Sie weiter einstellen", "Ja", "ich lasse Ihnen den Arbeitsvertrag zukommen", "Ok".
Diesen habe ich nie unterschrieben und demnach auch nicht zurückgeschickt. Wir hatten in einem persönlichen Gespräch mit dem Inhaber ein paar Dinge festgehalten, die Voraussetzung für meinen Vertrag waren. Betreffend bspw. den Schichtplan, der nicht mehr von einer Person, sondern vom gesamten Team zu erstellen gewesen wäre. Diese Anforderung wurde jedoch keine 2 Monate nach meiner Wiedereinstellung nicht mehr erfüllt.
Ist der mündliche Vertrag gültig und wirksam? Auch bezüglich der Schweigepflicht, dem Verzicht auf Nachtzuschlag, permanente Video- und Audioüberwachung und meiner angegeben Stundenzahl, die im zugesandten Arbeitsvertrag nicht stimmt (120 angegeben, 100 angemeldet)?
Noch bin ich angestellt, da ich mich zwar ausgebeutet und hintergangen fühle, dem Mann von der VG aber gesagt habe, ich würde mit ihm kooperieren und ihm gerne helfen. Er behandelt meine Daten vertraulich, damit mich da nichts rechtliches trifft.

Ich frage mich nun aber, was mich rechtlich treffen könnte, da ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, dass wir noch offen sind. Ich wollte, als ich ihn anrief, eigentlich nur fragen, ob unsere Beantragung auf Erneuerung der Konzessionen tatsächlich bewilligt wurde, da hier seit geraumer Zeit Sparmaßnahmen und viele Änderungen in Kraft getreten sind, was ich sehr komisch fand. Jetzt sitze ich hier und bräuchte einen Anwalt. Den werde ich mir nächste Woche auch beim Amtsgericht per Beihilfe beantragen, aber ein Überblick wäre für mich persönlich einfach schon beruhigend, da ich selbst nicht mehr weiß, was hier gerade passiert.
Auch unschöne Dinge können hierzu gerne gesagt werden. Ich möchte schließlich die Wahrheit.

P.s. "Illegal" habe ich in der Überschrift geschrieben, weil für mich etwas illegal ist, wenn es vom Gesetz nicht unterstützt wird und mein Arbeitsplatz wird vom Gesetz sicherlich nicht unterstützt. Es sollte ihn gar nicht geben.

Liebe Grüße und vielen Dank schon mal
Frage Nummer 3000082872

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