['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> In unserem Mietshaus liegen Bodenplatten, in denen sich fest gebundener Asbest befindet. Der Hausbesitzer meint, das wäre ungefährlich. Nun ist wieder eine junge Familie eingezogen. Sollen wir sie informieren oder beunruhigen wir sie dadurch nur unnötig? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Hidel23422460

In unserem Mietshaus liegen Bodenplatten, in denen sich fest gebundener Asbest befindet. Der Hausbesitzer meint, das wäre ungefährlich. Nun ist wieder eine junge Familie eingezogen. Sollen wir sie informieren oder beunruhigen wir sie dadurch nur unnötig?

Frage Nummer 60512

Antworten (1)
MiaNilsson
Von festgebundenen Asbestprodukten wird in der Regel gesprochen, wenn als Bindemittel Zement, PVC oder ähnliches zum Einsatz kam und der Asbestanteil relativ gering ist (häufig < 20 %). Für die Bewohner, die in einem Haus mit festgebundenen asbesthaltigen Bauprodukten (z.B. Flex-Platten, Wellasbestplatten, Fliesenkleber, Bodenbelagskleber) leben, besteht in der Regel keine akute Gesundheitsgefahr, soweit sie fest eingebaut und intakt sind. Falls sie jedoch unsachgemäß entfernt oder bearbeitet werden, z.B. sägen, bohren, schleifen, brechen, stemmen usw., droht auch bei festgebundenen Asbestprodukten eine sehr hohe Asbestfaserfreisetzung.

Die aktuelle Gefahrstoffverordnung regelt bundesweit das Überdeckungsverbot von asbesthaltigen Produkten. Das heißt, ist es bekannt, dass z.B. der Bodenbelag oder der freigelegte schwarze Kleber in einem Gebäude asbesthaltig ist, darf kein neuer Bodenbelag eingebaut werden, bevor das asbesthaltige Material fachgerecht ausgebaut wurde. Diese Verordnung gilt auch für private Haushalte.