['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Inkasso obwohl Rechnung bezahlt | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Inkasso obwohl Rechnung bezahlt

Habe 3 Rechnungen mit einer Überweisung
Unter der Angabe aller Verwendungszwecke bezahlt, dies war am 02.01.2024.
Am 01.02.2024 bekommen ich ein schreiben vom Inkassounternehmen welches die Forderung aus einer der 3 Beträge fordert,
Ich teilte ihnen mit das ich diese bereits bezahlt habe, anbei hatte ich ihnen den Zahlungsbeleg beigefügt.
Nun bekommen ich ein Schreiben am 01.08.2024 in dem sie die Forderungen samt Inkassogebühr nebst Zins bis August fordern, erneut teilte ich mit das ich den Betrag bezahlt habe.
Dann schriebt mir das Unternehmen sie hätte. Am 09.02.2024 den Betrag zurück überwiesen mit der Begründung, ich hätte die erste der 3 bezahlten Rechnungen überzahlt.
Hier lassen diese auch nicht locker, ich muss jetzt die Kontoauszüge kontrollieren ob dies so ist. Das ich den rückbezahlten Betrag schuldig bin ist mir klar ( wenn dieser auf meinem Konto sich befindet), aber ist der Rest der Forderung hier rechtlich ?
Frage Nummer 3000293534

Antworten (15)
wokk
Wie ist es möglich, dass du deine Kontobewegungen nicht kennst?
Vandit
Du weißt nicht einmal über Ein- und Ausgänge Deines Kontos Bescheid? Und hast offenbar auch keinen Überblick über Deine Zahlungen? Verschaff Dir den Überblick, dann weißt Du, ob Du Schulden hast oder nicht.

Und je nach Ergebnis musst Du zahlen oder nicht.
ingSND
Ad 1: wenn Du die gesamte Summe in einer Überweisung getätigt hattest und alle Referenznummern angegeben hattest, dann warst Du nicht "in Verzug". Die Einschaltung eines Inkassounternehmens ist dann nicht verhältnismäßig.
Ad 2: vor Einschaltung eines Inkassounternehmens ist nach meiner Kenntnis eine Mahnung gesetzlich vorgeschrieben. Das ist hier nicht erfolgt.
Meiner Meinung nach hast Du gute Chancen, Dich gegen die Inkassokosten zu wehren.
Vandit
Es ist nicht klar geregelt, wann ein Anbieter eine Forderung ohne vorherige Mahnung direkt an ein Inkassounternehmen weitergeben kann. Einerseits hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Gläubiger Anspruch auf den Ersatz eines "Verzugsschadens" hat, zu dem auch angemessene Entgelte eines Inkassounternehmens gehören können. Wenn es für den Verzug keiner Mahnung bedurfte, muss der Verbraucher dann auch die nach Verzugseintritt angefallenen Inkassokosten zahlen. Denn diese gehören dann mit zum Verzugsschaden. Siehe Verbraucherzentrale.

Einer Mahnung bedarf es nicht bei einem festen Fälligkeitsziel.
Heinerle81
Werden hier die Sachen überhaupt richtig durchgelesen?
Heinerle81
Werden hier die Sachen überhaupt richtig durchgelesen?
Heinerle81
Werden hier die Sachen überhaupt richtig durchgelesen?
Heinerle81
Werden hier die Sachen überhaupt richtig durchgelesen ?
Heinerle81
Werden hier die Sachen überhaupt richtig durchgelesen ?
Skorti
@Heinerle81
Was willst du eigentlich? Wer ein rechtliches Problem hat und, statt zu einem Anwalt zu gehen, hier eine Volksbefragung veranstaltet, der muss mit den Antworten leben, die er bekommt.
Die Frage selbst ist inkonsistent. Am 01.02. kommt ein Schreiben von einem Inkassounternehmen, für eine Forderung, deren Überweisung erst am 09.02. zurück abgewickelt wurde? Solltest du der Fragesteller sein, hast du dir ganz schön viel Zeit gelassen um auf die Antworten zu reagieren. Solltest du nur zufällig über die Frage gestolpert sein, hindert dich niemand daran hier deine Stimme abzugeben und dein Verständnis der Situation zu verbreiten. Hat nur auf die Situation des Fragestellers auch keine Auswirkung.
rayer
Ähm. Ganz vorsichtig gesagt, Heinerle hat ein bisschen recht. Ich vermute, es liegt darin, dass niemand bisher darauf einging, ob es in Deutschland rechtens ist, die Überweisung rückabzuwickeln bei Überzahlung. Ich kenne das aus Österreich beim Strafzettel. Der gilt als nicht bezahlt, wenn man den Betrag nur um 1 Cent zu hoch überweist.
rayer
Ich präzisiere noch etwas. Ist es rechtens, die Überweisung zurückzubuchen wegen Überzahlung und daraus dann eine Nichtbezahlung zu konstruieren mit Mahngebühr und Inkasso.
Skorti
Ich präzisiere nicht, ich wiederhole etwas: "Wer ein rechtliches Problem hat und, statt zu einem Anwalt zu gehen, hier eine Volksbefragung veranstaltet, der muss mit den Antworten leben, die er bekommt."
Ein Anwalt wird die Frage beantworten können. Die hier Versammelten können nur ihre Meinung dazu äußern, raten oder im Internet suchen, wobei die Antwort je nach Fundstelle abweichen kann.
Aber um nochmal auf deinen Einwand einzugehen, wo in der Frage steht denn, dass der Fragesteller in Deutschland lebt?
Vandit
Eine Überweisung kann man nicht "zurückbuchen". Allenfalls kann der Empfänger einen Betrag an den Absender wieder zurücküberweisen. Weder wurde bei der Frage Deutschland noch Österreich ins Gespräch gemacht, ist also vollkommen überflüssig, da eine Unterscheidung ins Spiel zu bringen.
"Heinerle81" scheint der Fragensteller zu sein.
Antworten hat er bekommen, und zwar nach dem Durchlesen der "Sachen". Nun muss man nur noch die Antworten lesen und danach handeln.
rayer
Jetzt widerspricht mir schon meine Sockenpuppe.