Inkasso trotz Zahlung?
Hallo! Habe online etwas bestellt und innerhalb von q4 Tagen überwiesen.Leider auf ein zweites Geschäftskonto des Händlers.Zahlungsaufforderungen habe ich nicht bekommen, statt dessen von einem Inkasso eine Rechnung die 3 Fach höher ist.Habe den Einzahlungsbeleg als Bescheis vorgelegt, wird aber n i c h t akzeptiert .Das Geld sei nicht angekommen.Jetzt zweites Schreiben von Inkasso mit dem 5 flachen Betrag.Was kann ich tun?
Antworten (3)
Gemütlich zurücklehnen und auf etwas gerichtfestes warten.
Drohungen sind billig, nach der Schilderung wird das jedes Gericht einkassieren. Also warte auf den gerichtlichen Zahlungsbescheid. Wenn der kommt, musst Du den anfechten. Der Händler müsste dann klagen. Wenn es soweit kommt, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen.
Drohungen sind billig, nach der Schilderung wird das jedes Gericht einkassieren. Also warte auf den gerichtlichen Zahlungsbescheid. Wenn der kommt, musst Du den anfechten. Der Händler müsste dann klagen. Wenn es soweit kommt, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen.
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Wenn du auf eine auf der Rechnung angegebene Bankverbindung gezahlt hast, reicht das völlig aus. Dem Inkassobüro kannst du mitteilen, dass die Rechnung längst bezahlt ist und du auf weitere, ungerechtfertigte Belästigungen mit einer Strafanzeige wegen Nötigung reagieren wirst. Diese Strafanzeige würde ich im dann auch tatsächlich stellen, wenn da noch mehr Post kommt. Wenn dir dabei unwohl ist, suche einen Anwalt oder die Verbaucherzentrale auf.
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Was sind "q4 Tage"?
Wenn die Rechnung kein Zahlungsziel hatte, dann ist sie sofort fällig. Wenn auf der Rechnung mehrere Konten angegeben wurden, dann ist es egal, auf welches Du gezahlt hast.
Hast Du allerdings auf ein auf der Rechnung gar nicht angegebenes anderes Konto des Händlers falsch überwiesen, darfst Du Dich jetzt keinesfalls bequem zurücklehnen, denn Du warst verantwortlich, dass das Geld richtig ankommt. Es handelt sich um eine sog. Bringschuld.
Prüfe also, ob Du auf ein falsches oder ein zulässiges Konto überwiesen hast. Hast Du auf ein zulässiges Konto überwiesen, setze Dich mit dem Gläubiger in Verbindung und informiere ihn per Nachweis über Deine Zahlung.
Auf ein Inkasso-Schreiben gar nicht zu reagieren und weitere Schreiben abzuwarten, das ist mit Sicherheit ein falscher Weg.
Wenn die Rechnung kein Zahlungsziel hatte, dann ist sie sofort fällig. Wenn auf der Rechnung mehrere Konten angegeben wurden, dann ist es egal, auf welches Du gezahlt hast.
Hast Du allerdings auf ein auf der Rechnung gar nicht angegebenes anderes Konto des Händlers falsch überwiesen, darfst Du Dich jetzt keinesfalls bequem zurücklehnen, denn Du warst verantwortlich, dass das Geld richtig ankommt. Es handelt sich um eine sog. Bringschuld.
Prüfe also, ob Du auf ein falsches oder ein zulässiges Konto überwiesen hast. Hast Du auf ein zulässiges Konto überwiesen, setze Dich mit dem Gläubiger in Verbindung und informiere ihn per Nachweis über Deine Zahlung.
Auf ein Inkasso-Schreiben gar nicht zu reagieren und weitere Schreiben abzuwarten, das ist mit Sicherheit ein falscher Weg.
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