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Anton Schmitt

Inwieweit muss ich eine Geldschenkung beim Finanzamt oder dem Arbeitsamt angeben?

Frage Nummer 26871

Antworten (4)
StechusKaktus
Ich würde es gar nicht angeben, solange das Risiko, erwischt zu werden, gering ist. Trotzdem musst du es natürlich tun, insbesondere als Hartz IV-Empfänger. Insbesondere dann, wenn dein missgünstiger Nachbar dich eh schon auf dem Kieker hat und davon Wind bekommt.
AnnMü17
Die Grenze zur steuerfreien Schenkung liegt glaube ich bei 10.000 Euro. Alles, was darüber liegt, muss also auf jeden Fall angegeben werden. Liegt das Geschenk nur knapp darunter, sollte man es auch tun, um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden. Denn das Amt hat die letzte Entscheidung, ob die Grenzen eingehalten wurden oder nicht.
KonZoo
Das Arbeitsamt interessiert sich für so eine Schenkung, wenn man Bezüge hat. Das ist zum Beispiel das Arbeitslosengeld. Dann wird die Schenkung als Einkommen angerechnet. Das Finanzamt hat meines Wissens eine Obergrenze. Wird die überschritten, können Steuern anfallen.
VinceB
Es gibt gewisse Freibeträge für eine bestimmte Person, die innerhalb von zehn Jahren nicht überschritten werden sollten. Diese gilt es im gegebenen Falle zu recherchieren. Zufällig weiß ich, dass die Freibeträge beim Lebenspartner oder dem Cousin 5.200 Euro betragen. Nichten und Neffen dürfen 10.300 Euro erhalten.