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Dirk Schmitz

Inwieweit sind Informationen, die durch Lippenlesen gewonnen wurden, juristisch verwertbar?

Frage Nummer 25986

Antworten (3)
antwortomat
Gar nicht, weil sie nicht nachweisbar sind.
Alex64
Wie jede andere Zeugenaussage auch - mit viel Vorsicht.

Alle Menschen lügen.
Hannelore Albrecht
Das kommt darauf an, wie gut eine Person das kann. Ein Taubstummer, der sich damit verständigen kann, wird als Zeuge ebenso zugelassen, wie jemand, der ein Gespräch hören konnte. Möglicherweise muss aber der Zeuge zugeben, dass er sich geirrt haben könnte.