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Gast

Ist die GEZ nur verfassungswidrig ja oder nein ?

Ich wäre über ihre Antwort sehr dankbar ! Laut der Doktorarbeit von Anna Terschüren ist die GEZ verfassungswidrig ! Bloß warum erfährt man sowas in den Medien nicht ? Haben sie schon etwas davon gehört ? Oder könnten sie das prüfen ? Muss ich jetzt trotzdem dir gebühr zahlen ? Oder eine Klage einreichen ?
Mit freundlichen Grüßen marko keller
Frage Nummer 83565

Antworten (7)
Claudi83
GEZ gibt's doch garnicht mehr? Heisst doch jetzt anders. Egal wie - zahlen musst Du sowieso... Kommste nicht drum herum.
Deho
Verfassungswidrig wäre es nur bei Leuten, die keine Geräte zum Empfang von Radio- oder Fernsehsendungen besitzen (!, d.h., nicht nur betreiben). Dazu gehören mittlerweile auch PCs. Für alle anderen hat sich nichts geändert. Da du offenbar einen Computer besitzt, mit dem du ins Internet kannst, ist eine Klage aussichtslos.
Skorti
Die GEZ ist auf jedenfall nicht verfassungswidirg. Wenn es um verfassungsgemäß geht, dann geht es um die Rundfunkgebühr. DIe frühere Rundfunkgebühr ist durch Gerichte als rechtmässig bestätigt worden, ob die Klagen gegen die neue Rundfunktgebühr erfolg haben, ist abzuwarten. So schnell urteilen die nicht.
Rizzo147
Es ist, wie es immer ist in der Juristerei - 3 Juristen, 4 Meinungen. Jede illegale Machenschaft kann bei entsprechender Rechtsauslegung als legal betrachtet werden und jede legale Machenschaft kann bei entsprechender Paragrapheninterpretation illegalisiert werden. Im Zweifel obliegt die Entscheidung hierüber einem Gericht, welches - trotz Gewaltenteilung - letztlich ein staatliches Organ darstellt. D. h.: Der Rundfunktstaatsvertrag ist ein Vertrag zwischen staatlichen Einrichtungen und letztlich entscheidet auch eine staatliche Einrichtung über dessen Rechtmäßigkeit. Die Erfahrung zeigt, dass, wenn die beiden Vorteilsnehmer und die rechtsprechende Instanz dergleichen Seite zugehörig sind und der Beschwerdeführer nicht, die Rechtmäßigkeit in aller Regel bestätigt wird. Diesbezüglich ist die Aussicht, dass ein deutsches Gericht, dem - m. E. grundsätzlich als verfassungswidrig zu betrachtenden - Staatsvertrag und der Erhebung der Rundfunkgebühren die Rechtsgrundlage abspricht in etwa
Rizzo147
vergleichbar mit der Wahrscheinlichkeit, dass ein deutsches oder ein sowjetisches Gericht den Deusch-Sowjetischen Vertrag von 1939 für Völkerrechtswidrig erklärt hätten. Auf gut Deutsch: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Besonders auffällig wird dies in Urteilsbegründungen, die die Rechtmäßigkeit der Gebühren bestätigt haben. U. a. ist hier die Rede (bezogen auf die Gebührenpflicht von Unternehmen) davon, dass Unternehmen ebenfalls ein Interesse daran hätten, dass u. a. Ihre Mitarbeiter z. B. in Pausenräumen das Angebot der Rundfunkanstalten nutzen könnten. Wie jeder Idiot weiß, ist in aller Regel das Gegenteil der Fall. Man könnte also sagen, die tatsächliche Praxis erhebe das Urteil des Idioten qualitativ über jenes hoher Ländergerichte. Hinzu kommt bzgl. der neuen Berechnungsgrundlage der Gebühr, dass die Gerichte bestätigen, aufgrund der heutigen multimedialen Funktionalität von Computern, Mobiltelefonen etc. sei die
elfigy
Im übrigen ist es sehr gut, daß es die öffentlich rechtlichen Fernsehanstalten gibt. So ist wenigstens für mich auch ein Programm da. Ich habe nichts gegen die Gebühren. Wer arm ist, muß eh nix zahlen, darf aber gucken.
Hier ein Überblick über die Klagen und den Entscheid des BVG
Badboy4life
https://www.facebook.com/Gemeinsam.Gegen.Die.GEZ/videos/1605576346388733/?pnref=story

Klare Aussage, aber warum müssen wir weiter bezahlen ??