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Gast

Käufer von schriftlicher kaufzusage abgesprungen

hallo.
habe vor einigen woche eine verkaufsanzeige online gestellt, darauf hin meldete sich ein interessent und wollte es kaufen. allerdings erst ende März, jetz schreibt er mir das er es nicht mehr haben will.
Frage Nummer 59059

Antworten (4)
bh_roth
Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn eine Bedingung akzeptiert wird. Wenn du akzeptiert hast, dass der Käufer den Gegenstand erst Ende März nimmt, dann habt ihr einen Vertrag. Allerdings bin ich nicht ganz sicher, wie lange die Rücktrittsmöglichkeiten bei Online-Geschäften sind.
Meyerhuber
Einfach geantwortet: Pech gehabt!
rolix
Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme des Angebotes zustande. Es müssen zwei korrrespondierende Willenserklärungen vorliegen Deiner Schilderung entnehme ich dass ein Kaufinteresse bekundet wurde, jedoch noch kein Kauf erfolgte. Da Du vermutlich nicht gewerblich handelst dürfte das Fernabsatzgesetz nicht anwendbar sein. Für einen Vorvertrag gibt deine Schilderung nicht genug her - letztlich würdest Du irgendwelche Ansprüche nur gerichtlich geltend machen können und dafür ist das ganze zu dünn. Der Interessent hätte auch nichts machen können, wenn Du zwischenzeitlich anderweitig verkauft hättest - es sei denn ihr hättet vereinbart, dass Du verbindlich nicht anderweitig verkaufst und er verbindlich kaufen wird - dann läge ein Vertrag zum Abschluß eines Kaufvertrages vor. Offensichtlich gibt es jedoch keine derartige eindeutige und nachweisbare Vereinbarung - also hast Du mit Zitronen gehandelt .
BelindaKranich
Die Saga besagt, das der Gott Bibimann,
ein kleiner dünner knorriger Gott am verhungern
war.Die Leute damals, waren selber dünn und knorrig,
hatten selbst nichts was sie dem Gott Bibimann geben konnten.
Und Bibimann sprach: Es muß doch etwas geben was ihr entbehren könnt?
Da sagten die Frauen, nimm dir die Vorhaut der Männer,
sie ist zu nichts nutze, ausser das sich der dreck in ihr verfängt.
so nahm der Gott Bibimann die Vorhäute an, bis zum heutigen Tag.