Kann AG noch nicht beantragten Rest Urlaub von 2023 ablehnen wenn ich diesen direkt ab den ersten Arbeitstag nehmen will
Antworten (4)
Würdest Du bitte mal erklären, wie man am "ersten" Arbeitstag noch Resturlaub aus 2023 haben kann? Am besten mit Satzzeichen.
Oder willst Du in einem neuen Job gleich am ersten Arbeitstag alten Urlaub nehmen? Da wärest Du wahrscheinlich innerhalb der Probezeit gleich wieder draußen.
Oder willst Du in einem neuen Job gleich am ersten Arbeitstag alten Urlaub nehmen? Da wärest Du wahrscheinlich innerhalb der Probezeit gleich wieder draußen.
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Eine Erklärung hätte ich. Ein simpler Tippfehler. Eventuell geht es um den Resturlaub von 2024 bei Antritt eines neuen Beschäftigungsverhältnisses.
Zur Frage.
Ja, der Arbeitgeber kann es ablehnen, egal um welchen Urlaub es sich handelt. Die betrieblichen Umstände sind zu berücksichtigen und es ist während der Probezeit auch nur anteilig möglich.
Zur Frage.
Ja, der Arbeitgeber kann es ablehnen, egal um welchen Urlaub es sich handelt. Die betrieblichen Umstände sind zu berücksichtigen und es ist während der Probezeit auch nur anteilig möglich.
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Egal ob mit oder ohne Tippfehler.
Bei Antritt einer neuen Stelle gibt es keinen "Resturlaub". Urlaubsanspruch muss man sich erarbeiten, er wird anteilig mit jedem vollen Monat fällig und ein Anrecht darauf, ihn auch zu nehmen, entsteht erstmalig nach sechs Monaten (es sei denn, das Arbeitsverhältnis wird vorher beendet).
Wer also nach dem 01.07. eines Jahres irgendwo neu anfängt, der nimmt entweder den vollen Jahresurlaub beim alten Arbeitgeber oder er wartet bis nach Neujahr, bevor er ein Anrecht darauf hat, dass seine Wünsche bevorzugt beachtet werden.
Und selbst dann kann es betriebliche Gründe geben für ein "Nein", die muss der AG dann aber benennen.
Bei Antritt einer neuen Stelle gibt es keinen "Resturlaub". Urlaubsanspruch muss man sich erarbeiten, er wird anteilig mit jedem vollen Monat fällig und ein Anrecht darauf, ihn auch zu nehmen, entsteht erstmalig nach sechs Monaten (es sei denn, das Arbeitsverhältnis wird vorher beendet).
Wer also nach dem 01.07. eines Jahres irgendwo neu anfängt, der nimmt entweder den vollen Jahresurlaub beim alten Arbeitgeber oder er wartet bis nach Neujahr, bevor er ein Anrecht darauf hat, dass seine Wünsche bevorzugt beachtet werden.
Und selbst dann kann es betriebliche Gründe geben für ein "Nein", die muss der AG dann aber benennen.
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