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Timo1977

Kann ich bei der Polizei auch online eine Strafanzeige stellen oder muss ich dafür auf eine Wache gehen?

Frage Nummer 54455

Antworten (10)
bh_roth
Ja, Hase, denunzieren geht auch online, zumindest in Köln.
Chrilu
Ich kann mir ja nicht vorstellen, dass man online eine Strafanzeige stellen kann! Schließlich muss Du doch alleine schon wegen der Ausweisung deiner Person persönlich in der Wache erscheinen. Du kannst zwar eine Strafanzeige schriftlich stellen oder eben mündlich zur Niederschrift geben, aber die Anzeige muss man ja schließlich auch persönlich unterschreiben. Sowohl die persönlich Signatur als auch die Ausweisung kann online doch gar nicht erfolgen!
bh_roth
@Chrilu: Was du dir vorstellen kannst oder nicht, ist nicht von Bedeutung. Du könntest ja mal die HP der Kölner Polizei aufmachen. Da könntest du dann sehen, dass man sehr wohl eine Anzeige oder einen Strafantrag online abgeben kann. Selbstverständlich ist zu erwarten, dass man dann, wenn Fragen aufkommen, diese mündlich - persönlich beantworten muss. Aber darum ging es nicht in der Fragestellung.
Zur Definition: Für mich ist eine eMail auch "online", weil beide - Sender und Empfänger - online sein müssen, und ich meinen Hintern nicht aus dem Haus bewegen muss, um jemanden anzuzeigen. Was m. E. nicht geht, ist ein Online-Dialog mit der Dienststelle
69erHeinze
Doch, das geht inzwischen! Es ist inzwischen möglich in elf deutschen Bundesländer online eine Strafanzeige zu erstatten. Das sind dann die sogenannten Internetwachen! Hamburg und Berlin haben zum Beispiel so eine Online-Präsenz in ihren Ländern eingerichtet.
KingFab
Hey! Ja, Hamburg hat auf jeden Fall eine Internetwache. Die ist aber nicht für Notfälle geeignet, darauf weisen sie auch eindeutig hin. Wenn Du online eine Strafanzeige stellen willst, dann must Du Dich erst einmal (kostenfrei) registrieren lassen. Dafür benötigst Du eine gültige E-Mail-Adresse. Die eingegangene Strafanzeige wird dann an das zuständige Kommissariat weitergeleitet. Dort kümmert man sich dann um alles Weitere und man setzt sich mit Dir in Verbindung. Deine Daten werden gespeichert.
ininput
Zum merken:
Strafanzeigen werden nicht "gestellt", sondern "erstattet",
"Gestellt" werden Strafanträge bei Antragsdelikten zusätzlich zur Anzeigenerstattung.
thurgsander
das wuesste ich auch gern !!!
bh_roth
@thurgsander: Was wüsstest du auch gern, was hier nicht schon beantwortet wäre?
Kritiker224
Man kann Strafanzeigen grundsätzlich nicht "stellen", sondern nur "erstatten". Ich habe mich hier jetzt extra angemeldet, da das auch in den öffentlich-rechtlichen Medien oft genug falsch gemacht wird.

Strafanträge auf Grund von Antragsdelikten wie z.B. "Beleidigung" werden "gestellt".
Moosiman
Ob man jetzt „Strafanzeige stellen“ oder „Strafanzeige erstatten“ heißen müsste, das ist doch nicht so wichtig. Umgangssprachlich wird stellen häufiger verwendet, also kann es so falsch nicht sein.

Es ist seit der Fragestellung ja schon einige Zeit vergangen. Mittlerweile ist es in fast allen Bundesländern möglich, Straftaten online anzuzeigen. Nur Thüringen muss noch nachziehen, was aber wohl in Arbeit ist.