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Gast

Kann mann Schmerzensgeld /Schadenersatz Ansprüche gegen über Spielplatz Betreiber gelten machen ?

Hallo zusammen , meine Enkelin ist auf eine Tunelrutsche die Leiter nach ganz oben gestiegen und von einmal hatte sie Angst zu rutschen oder wieder auf die Leiter nach unten zu kommen . Ich bin nach auf die Leiter nach oben . Es war eine Feiertag , Spielplatz war überfüllt . Konnte wegen viele Kinder nicht mehr auf die Leiter nach unten und bin mit meine Enkelin auf die Rutsche gerutscht . Unten war nicht mal 2 cm Holzschnitzel/Rindermuhl und ich habe mir eine 3 fache Fraktur des untere Sprunggelenk gezogen. Bin direkt an der Rutsche unter Narkose von Notarzt versetzt ,und bei Unfall Chirurgie operiert . Kann mann Schmerzensgeld /Schadenersatz Ansprüche gegen über Spielplatz Betreiber gelten machen ?
Danke
Frage Nummer 3000003017

Antworten (4)
Skorti
Aber natürlich!
Ob du auch Schmerzensgeld bekommst ist aber mehr als fraglich.
Selbst wenn da evtl. zu wenig Rindenmulch gewesen sein sollte, um sich das Sprunggelenk 3-fach zu brechen muss man sicherlich erst einmal alle Vorsicht fahren lassen.
Kein Mensch hat Dich gezwungen mit der Enkelin zu rutschen.
Du hättest auch mit ihr die Stufen wieder runtergehen können, völlig egal wie voll es war. Vorwärts wäre es eh nicht gegangen, also hätte man dich runter gelassen.
Aber versuchen kannst du es ....
neilo
... sind da nicht meistens Schilder auf dem Spielplatz, von wegen, Benutzung der Geräte nur bis 12 Jahre, Benutzung auf eigene Gefahr?
status-quo-fan
Ich bin immer wieder überrascht, auf welch sonderbare Ideen manche Zeitgenossen kommen!
neilo
Eltern haften für Ihre Kinder. -> Dann muss wohl die Uroma ran.