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Gast

Kostenteilung nach Auszug aus dem gemeinsamen Haus

Hallo
Fakten:
Auszug der Ehefrau ohne Ankündigung aus dem gemeinsamen Haus
In der Folge wurde ein Mietvertrag ohne besondere Absprachen geschlossen.
Hausverkauf steht bevor.
Kann die Exfrau für die notwendigen Renovierungskosten direkt nach dem Auszug und an Grundstückspflege- und Instandhaltungskosten bis zum Hausverkauf beteiligt werden?
Frage Nummer 57894

Antworten (1)
hphersel
Hallo,
noch mehr Fakten:
1) Auszug der Ehefrau bedeutet Trennung
2) jetzt geht es um das leidige Thema "Geld"
3) aus der obigen Aufzählung geht nicht hervor, wer einen Mietvertrag über welches Objekt geschlossen hat
4) die Faktenlage ist somit nur aufgrund der obigen Stichworte nicht klar.
5) wir hier sind sicher nicht die kompetesten Ansprechpartner
6) Anwälte für Familienrecht kümmenr sich um solche Angelegenheiten
7) Die Kosten für einen Anwalt sparen zu wollen, kann richtig teuer werden