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Gast

Mein freund ist dieses Jahr zu mir gezogen und wir haben eine gemeinsame Tochter von 2 Monaten. Er ist noch bei seinen Eltern gemeldet und im Mietvertrag stehe nur ich. Muss er mir Untethalt zahlen?

Frage Nummer 3000001660

Antworten (1)
status-quo-fan
Ein Unterhaltsanspruch ist zunächst einmal unabhängig vom Wohnsitz des Freundes und betrifft in erster Linie das gemeinsame Kind.

Was eine Zuzahlung zu den Miet- und Verbrauchskosten der jetzt gemeinsamen Wohnung betrifft, so MUSS er zunächst nichts zahlen; dies ist auch kein Unterhalt!

Allerdings ist die Aufnahme Dritter in eine Wohnung nur besuchsweise möglich; d. h. er kann nur vorübergehend bei Dir wohnen, es sei denn, Dein Vermieter ist damit einverstanden.

Der wird dann allerdings die Nebenkosten- Vorauszahlung - was die anfallenden Verbrauchskosten (Wasser, Abwasser und Müll) betrifft - erhöhen.

Sinnvoll wäre es, den Freund durch den Vermieter in den Mietvertrag aufzunehmen; dann muss er auch zahlen.