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Gast

Mietminderung

Habe folgende Frage. Wegen diverser Vorwürfe gibt's eine Klage gegen die Vermieterin.....
Die Wohnung gehört notarisch der Vermieterin.
Jetzt möchte der Mann der Vermieter sich vor Gericht mit diverser Forderung einschalten. Kann der Ehepartner, dem die Wohnung nicht gehört vor Gericht zu Wort melden???
Gerne Ihr kurze Info
Frage Nummer 3000154483

Antworten (5)
Skorti
Du hast keinen Anwalt, aber bist schon vor Gericht?

Man, mutig, mutig.
DerWissende
Auch hier wäre es sehr hilfreich, wenn die Fragestellung einigermaßen klar formuliert wäre.

Die Antwort lautet: Ja! Wenn, der Ehepartner als Zeuge vor Gericht geladen wird, kann er natürlich aussagen.
ingSND
Es gibt einen Vertrag zwischen Dir und der Vermieterin, und darüber jetzt einen gerichtlichen Streit.

Der Ehemann der Vermieterin darf, wie jeder andere auch, der etwas zu sagen hat, als Zeuge aussagen.

"Forderungen" an Dich darf er nicht stellen (außer vielleicht als moralischer Apell). Er ist nicht Dein Vertragspartner, er hat aus dem Vertrag keine Ansprüche an Dich.

Sollte er aus anderen Zusammenhängen Forderungen haben, dann muss er die in einem separaten Verfahren geltend machen.
Clappi
Wenn die Vermieterin sich anwaltlich von ihrem Mann vertreten lässt, funktioniert das.
St.Patrick
Als Zeuge kann er natürlich aussagen, aber die Frage ist halt was er zusagen hat.

Aber in solchen Fällen würde ich immer mit dem Anwalt sprechen, der kennt die Fälle und das Recht.