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TereNeusa75

Mit was für Strafen muss man bei einer Urkundenfälschung rechnen?

Frage Nummer 29065

Antworten (7)
Alex64
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bei der "einfachen" Variante, sechs Monaten bis zu zehn Jahre in besonders schweren Fällen.
Und wenn's banden- bzw. "gewohnheitsmäßig abgeht wird's zum Verbrechen mit einem bis zehn Jahren.

§267 StGB.
bh_roth
Guckst du hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
Alexander Dietrich
Urkundenfälschungen werden mit einem sehr hohen Strafmaß verhängt und das ist absolut richtig so. Es kommt natürlich auf das Ausmaß der Fälschung an, aber einige Jahre Gefängnis sind durchaus üblich. Bei der Fälschung von Titeln werden zudem Berufsverbote verhängt.
LeticiArt1861
Das ist klar und deutlich im §267 des Strafgesetzbuch geregelt, siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis. Und bereits der Versuch ist strafbar, also immer schön die Finger weg!
SkAchim23
Wer eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB fälscht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Liegt ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 267 III vor, so muss der Täter mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren rechnen.
na-endlich
Hallo, es würde mich auch interessieren, mein Exchef hat mir für 2 Monate keinen Lohn gezahlt, die Abrechnungszeiträume habe ich zum Teil etwas zeitlich auseinandergedehnt.
Es kam zur Gerichtsverhandlung und erst sagte sein Anwalt, die Forderung sei nicht mehr einzufordern, da die Frist abgelaufen sei, es noch zu bekommen. Die Richterin sagte, das wäre falsch, es stünde mir noch zu.
daraufhin fälschte mein Exarbeitgeber eine Auszahlungsquittung, handgeschrieben von ihm, mit Phantasiezahlen, die der Realität keinesfalls entsprechen.
Auf die Frage hin, wo das Original sei, behauptete der Arbeitgeber frech, dass er sie mir gegeben hätte. Er kam sogar durch damit.
Er hatte durch ein Bildbearbeitungsprogramm meine Unterschrift von einem anderen Dokument übertragen, welches ganz einfach geht.
Aus diesem Grund konnte er das Original mit meiner Unterschrift nicht vorlegen, denn es gab sie nicht.
Ich kann nachweisen, dass die Quittung gefälst wurde, denn erstens stimmen die Kranktage und die Stunden pro Tag für Urlaub und krank nicht mit den üblichen Stundenzahlen überein, und dann ist ausgerechnet in diesen beiden Monaten die Bruttosumme viel höher, als die der umliegenden Monate.
DerDoofe
na-endlich, wie lange hast du an diesem Text herum gepfuscht? Er enthält mehrere Ungereimtheiten, die darauf schließen lassen, dass sich der Sachverhalt so nicht zugetragen haben kann!

Wie lange hast du diesen alten Thread gesucht? Du bist neu auf dem Stern ...