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Gast

Müssen alle Eigentümer einer Immobilie einen Maklerauftrag unterschreiben?

Fünf Personen besitzen eine Immobilie, die verkauft werden soll. Es liegt das Einverständnis von der Besitzer vor. Ein Makler wurde beauftragt. Drei der fünf Besitzer haben den Maklerauftrag unterschrieben. Wir wolln ohne die fehlenden Unterschriften den Verkauf tätigen.
Frage Nummer 3000203405

Antworten (4)
ingSND
wenn sich alle einig sind, dass verkauft werden soll, dann können einer, mehrere oder alle gemeinsam einen Makler beauftragen. Der verkauft dann das Haus.
Allerdings müssen ihn nur die bezahlen, die den Auftrag auch erteilt haben. In Eurem Fall heißt das m.E., dass der Verkaufspreis durch fünf geteilt wird, die Rechnung des Maklers aber nur durch drei.
Skorti
Es müssen zwar nicht alle den Makler beauftragen, aber der Notar wird euch was husten, wenn nicht alle Eigentümer den Verkaufsvertrag unterschreiben. Was soll sonst mit "ohne die fehlenden Unterschriften den Verkauf tätigen" gemeint sein.
Schnauz
Die Frage lautet (wörtlich und in Fettdruck): "Müssen alle Eigentümer einer Immobilie einen Maklerauftrag unterschreiben?"

Nein, einer reicht, dann hat der Makler den Auftrag. Es ist nirgends die Rede davon, dass nicht alle Eigentümer den Kaufvertrag unterschreiben wollen.
mantrid
Für den Maklerauftrag reichen drei Unterschriften, wenn der Makler sich darauf einlässt. Schuldner seiner Provision wären dann die drei Unterzeichner. Allerdings müssen den Kaufvertrag der Immobilie alle Eigentümer bei einem Notar unterschreiben (§ 311b BGB, § 8 BeurkG). Ohne die beiden anderen Eigentümer läuft nicht. Übrigens bitte nicht Besitzer und Eigentümer verwechseln. Bin ich mit dem Auto meines Vaters unterwegs, bin ich dessen Besitzer (tatsächliche Herrschaft über eine Sache), aber nicht dessen Eigentümer (rechtliche Herrschaft über eine Sache). Eigentümer bleibt mein Vater und wenn ich ihm das Auto zurückgebe, ist er sowohl Eigentümer, als auch Besitzer.