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Sebieler5

Muss ein Ergänzungspfleger von der betroffenen Familie selbst bezahlt werden und wie funktioniert das Ganze überhaupt genau?

Frage Nummer 33163

Antworten (3)
Caroschmi
Ein Ergänzungspfleger, wird immer von einem Gericht eingesetzt,Das bezahlt auch die betroffene Familie nicht.
Eine Ergänzungspflegschaft , basiert auf Grund eines Familiengerichtlichen Eingriff, auf das Sorgerecht.
Meist wird die Ergänzungspflegschaft angeordnet, wenn eine Gerichtbarkeit der Meinung ist, das die dazugehörigen Eltern die Elternsorge nicht mehr alleine bewältigen können.
Oft passiert das nach einem Gewalt Angriff, von Eltern auf ihre Kinder.
Michagele
Um zwischen Streitigkeiten zwischen Eltern und minderjährigen "Kindern" zu vermitteln, wird oftmals ein sogenannter Ergänzungspfleger bestellt. Der Ergänzungspfleger hat dem Vormundschaftsgericht gegenüber gemeldet zu werden. Die Kosten für einen Ergänzungspfleger haben nur von dem "Kind" übernommen zu werden, wenn das Vermögen, abzüglich aller Kosten, über EURO 25.000,-- liegt.
Joh Hart
Ein Ergänzungspfleger unterstützt eine Familie bei der Versorgung eines minderjährigen Kindes. Diese Versorgung wird über das Gericht angeordnet und muss von der Familie angenommen werden. Den Weisungen des Ergänzungspflegers muss Folge geleistet werden. Bei der Ergänzungspflege handelt es sich um einen Teilentzug der elterlichen Sorge. Ergänzungspflege wird über das Gericht beantragt und vom Gericht zugestimmt, wenn die akute Situation eine Gefährdung des Kindes darstellt und so schnell wie möglich gehandelt werden muss. Für die betroffene Familie entstehen keine Kosten.