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Gast

Muss ein Makler die Personalien von Mietern aufnehmen/prüfen?

Mein Makler hat mir eine Mieterin vermittelt, bei der sich im Nachhinein herausstellte dass sie den Mietvertrag mit einem falschen Namen unterschrieben hat.
Frage Nummer 99508

Antworten (2)
hphersel
Dann solltst Du Dich erstens mit dem Makler auseinandersetzen und zweitens sehr schnell mit der Grundbesitzervereinigung in Deinem Ort in Verbindung setzen. Die helfen Dir mit Sicherheit kompetenter als wir hier es jemals könnten.
mantrid
Nein, der Makler muss die Personalien und auch nicht die Echtheit eines Dokuments überpfrüfen. So etwas wie falsche Namen gibt es nicht, denn jeder darf sich nennen wie er möchte, so lange er nicht unerlaubt Titel führt. Es macht also keinen Unterschied, wenn Hans-Peter mit Hape unterschreibt und statt Müller eigentlich Schmidt heißt. Auch ein mit Alias-Namen unterschriebener Vertrag ist für beide Seiten bindend.