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Gast

Muss ich Kabel bezahlen,wenn nichts im Mietvertrag steht?

Ich habe einen Vertrag mit der Telekom für TV, Telefon und Internet. Ich nutze Kabel nicht und soll, obwohl nichts im Mietvertrag steht, die 25,00 Euro bezahlen. Wie sieht das rechtlich aus? Kann mir jemand helfen?
Frage Nummer 3000003487

Antworten (8)
Skorti
Wahrscheinlich ja:
Laut der [url=hthttps://www.mieterverein-dortmund.de/news-detail.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=203&cHash=19137b4032f8af372b297c4e2ad068ed]Seite[/url] ist es möglich, wenn der Mietvertrag dies vorsieht.

Ob dies Urteil passt, oder zumindest übertragbar ist:
AG Berlin Mitte, Urteil vom 14.10.1996 – AZ 17 C 419 / 96 –
Das Gericht ist der Ansicht, der Vermieter könne auch dann die Nutzungsgebühren (zu unterscheiden von den einmaligen Anschlussgebühren) auf die Mieter umlegen, wenn diese das Angebot des Breitbandkabelnetzes nicht nutzen möchten.
Wie bei anderen umlagefähigen Betriebskosten sind auch die laufenden Kosten des Breitbandkabelanschlusses unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung umlagefähig.
status-quo-fan
Wenn in der individuellen Betriebskostenaufstellung zum Mietvertrag nichts steht, dann nicht!

Kosten für einen vom Vermieter zur Verfügung gestellten Kabelanschluss sind Betriebskosten nur dann, wenn:

1. sie explizit aufgeführt sind oder

2. explizit auf die 2. BV (Betriebskostenvereinbarung) verwiesen wird! Dort sind die Kosten unter §2 2 Punkt 15 aufgeführt.
bh_roth
Ich kann dir schildern, wie ich es gehandhabt habe in einer Eigentumswohnung. Ich nutzte das Kabel nicht, sollte aber bezahlen. Das habe ich abgelehnt, und den Kabelbetreiber aufgefordert, das Kabel abzuklemmen. Das hat er nicht gemacht. Und ab da habe ich auch keine Aufforderung mehr bekommen, das unerwünschte Kabel zu bezahlen.
status-quo-fan
geschätzter bh: für Eigentumswohnungen gilt halt die 2. BV nicht!

Kulante Hauseigentümer lassen nicht genutzte Kabelanschlüsse in der Mieterwohnung verplomben.
Yasmine
Meiner Meinung nach nicht. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Wenn Du dir ganz sicher sein möchtest fragst du einen Anwalt für Mietrecht. Deine Rechtschutz zahlt das, falls eine vorhanden ist.
indiego
25€ empfinde ich als recht ungewöhnlichen Betrag. Wir haben auch Kabel aber da sind in den 25€ auch schon Internet drin. Da würde ich mich definitiv gegen wehren wenn dir sowas aufgezwungen wird.
Gunnar
es gibt meines Wissens zwei Sorten von Verträgen, bei wenigen Wohneinheiten zahlt jeder einzeln für sich, diese Verträge kann man auch einzeln kündigen. In großen Wohnanlagen gibt es einen Vertrag für die ganze Anlage, da kann nicht jeder einzeln raus, steht dann aber auch so im Mietvertrag.
status-quo-fan
Also noch einmal: entscheidend ist allein der Mietvertrag!!

Steht der Kabelanschluss explizit aufgeführt bei den Nebenkosten, so muss gezahlt werden; es sei denn der Vermieter erklärt sich bereit, den nicht genutzten Kabelanschluss zu verplomben: dann muss nicht gezahlt werden.

Steht im Mietvertrag bezüglich der Nebenkosten der Verweis auf § 2 der BV, dann muss ebenfalls gezahlt werden; es sei denn, ... wie vor.

Steht von beidem nichts im Mietvertrag, dann muss auch nicht gezahlt werden; allerdings führt die Erschleichung der Nutzung des in der Wohnung vorhandenen Kabelanschlusses zu äußerst unangenehmen Folgen!!