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Gast

Nachträgliche Verwaltungsgebühr - wer bezahlt Käufer oder Verkäufer?

Hallo,
wir haben vor Kurzem eine relativ neue Wohnung gekauft. Jetzt sollten wir auf einmal eine Verwaltungsgebühr bezahlen, die noch den Bebauungsplan betrifft. Nach unsere Auffassung müsste der Verkäufe diese Gebühr übernehmen, denn diese bezieht sich noch auf die Bebauungsphase.
Ist das richtig?
Frage Nummer 3000009394

Antworten (2)
micle
Im notariellen Kaufvertrag, der beim Kauf / Verkauf von Immobilien zwingend erforderlich ist, sollte dieser Punkt geregelt sein. Nachlesen oder beim Notar nachfragen.
RitterSport
Das sollte im Kaufvertrag geregelt sein. Üblicherweise fallen dann alle Rechte und Pflichten an Dich. Also must Du wohl zahlen.