['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Rechtsauskunft zum Vorgehen eines Maklers | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Forwarder

Rechtsauskunft zum Vorgehen eines Maklers

Guten Morgen
Im Januar habe ich einen Makler (REMAX) beauftragt mein Haus zu verkaufen. Den Vertrag habe ich fristgerecht gekündigt, jedoch kam nach Beendigung des Vertrages ein Kaufinteressent, den ich ablehnte. Darauf wollte der Makler 4000 € entgangene Courtage haben. Diese Rechnung würde später ohne Hinweis storniert. 4 Monate später setzte ich das Haus selbst ins Internet zum Verkauf. Da mir der Makler einst glaubend machte, ich könne mit dem angefertigten Exposé machen as ich will, fotografierte ich daraus Bilder von meinem Haus ab, veränderte die und benutzte sie für mein Internetverkauf. Nun bekomme ich von einem Anwalt die Aufforderung 16.000€ bezahlen zu sollen, da ich Rechte verletz habe, oder die Angelegenheit geht vor Gericht wo mindestens 32000€, jedoch 500€ pro Bild und Monat und veröffentlichtes Portal zum Tragen kommen.
Ich hab Einspruch erhoben, jedoch lässt man nicht locker.
Da ich derzeit Arbeitslos bin, kann ich nur schwer Anwaltskosten aufbringen. Können Sie mir sagen ob ich das falsch gemacht habe u d wie ich mich verhalten muss?
Weder im Maklervertrag noch im Exposé gibt es Hinweise zum Schutz der Fotos oder AGBs.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Frage Nummer 3000084676

Antworten (32)
Swan
Lieber JürgenH,
einen Makler beauftragen und ihn dann nicht für seine Arbeit bezahlen. Dann seine Fotos benutzen, und ebenfalls nichts dafür bezahlen.

Ja, so geht das. Und du hast recht. Viel Spaß vor Gericht.
Swan
Stimmt ing793,
Forwarder sollte seine Hütte verkaufen, dann kann er wenigstens den Makler, den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten zahlen.
Dorfdepp
Meines Wissens ist die erste anwaltliche Beratung kostenlos. Das würde ich zunächst tun, dann kannst du deine Chancen besser einschätzen.
Rentier_BV
Hallo Forwarder

Dass Foren oder Communities keine Rechtsauskünfte geben können, sollte dir hiermit bekannt sein.
Außerdem möchte ich dich auf ein paar Unsinnigkeiten deiner Klage hinweisen.
Wiese fotografierst du Bilder ab, die DEIN Haus darstellen?
Warum machst du die Maklerbilder nicht zur Grundlage einer saftigen Forderung gegen den Makler?
Wieso fotografierst du dein Haus nicht selber, wenn du die Bilder für Angebote brauchst?
Woher weiß der Makler, was du machst und machen willst?
Warum nutzt du nicht die günstigen Beratungen des Verbraucherschutzes.
Allein die aufgerufenen Preise rechtfertigen die Annahme von unzulässiger Vorteilsnahme oder Betrugsversuch.
Swan
Ach, Rentier_bv,
und der dusselige Makler – und alle seine Kollegen – stehen dann ganz betreten rum, und schlottern vor Angst davor, dass man sie verklagen könnte, weil sie ein Foto gemacht haben von dem Haus, das ihr Klient sie beauftragt hat, in ihrem Namen zu verkaufen.

Ja, so geht es, die Makler haben keine Ahnung und keine Rechte … hihihi … denkste.

Die Makler haben mit diesen Kunden, die einen Vertrag unterschreiben, ohne zu wissen, was darin steht, täglich zu tun. Sie haben Anwälte mit vorgedruckten Formularen, in denen sie nur die Namen und Adressen auswechseln müssen. Die gehen vor Gericht, ohne dass eine Partei anwesend sein muss.
Ein Makler kann da überhaupt nicht verlieren.
Swan
Und sollte der Kläger mit einem »guten« Rechtsanwalt zur Verhandlung auftauchen, hat der Richter nicht etwa ein Hörgerät im Ohr, weil er schlecht hören kann, sondern er hört sich Musik von seinem iTune an.
Tibby
@ing:
zumindest beim Eigentum der Rechte an einem Bild liegst du falsch (wenn das auch nur einige Fälle betrifft).

Wenn etwa ein Architekt sich die Rechte an den Bildern einem seiner Bauten vorbehält, wil seine eingene Design Schöpfung, dann gilt das.
Ebenso für z.B. Schriften die jemand entworfen hat.

Berühmtestes Beispiel dafür ist etwa das Opernhaus von Sidney, das man zwar fotografieren darf, aber seine eigenen Bilder davon dann nicht kommerziell nutzen.

Auch werden Bilder, auf denen Schriftzüge zu sehen sind, von sog. 'stockfoto' Agenturen generell deswegen nicht akzeptiert.
Dorfdepp
@ ing793

Danke für die Ergänzung.

Ich schrieb in diesem Zusammenhang, dass meines Wissens die erste Rechtsberatung kostenlos ist, weil ich diese Erfahrung schon ein paar Mal gemacht habe und dafür nie etwas bezahlen musste.

Wenn du andere Erkenntnise hast, sollte das den Fragesteller nicht entmutigen, es trotzdem zu versuchen.
elfigy
Ich habe das ganze jetzt mal auf einer Seite eines großen Immobilienportals recherchiert, die haben einen Support für Makler.
Der Makler darf Bilder von außen und vom Hausflur machen, ohne Einverständnis des Mieters. Für die Veröffentlichung braucht er die Zustimmung des Hausbesitzers. Wenn noch vermietet ist, braucht er für Fotos von innen die Zustimmung des Mieters für eine Veröffentlichung. Wenn das Haus leer ist, natürlich die vom Vermieter.
Die Bildrechte hat der Fotograf. Er kann sie an den Makler, wenn der nicht selbst fotografiert hat, vertraglich abtreten. Oder an den Hausbesitzer, das muß aber ausdrücklich vertraglich vereinbart sein. Also nicht umgekehrt, eine Verwendung untersagen, sondern er müßte es ausdrücklich erlauben. An einem Foto hat man automatisch das Urheberrecht. Für das Expose hat der Makler auch automatisch das Urheberrecht.
Wenn jemand Fotos oder Expose des Maklers widerrechtlich verwendet, löscht der Immoseiten Betreiber das Angebot und überlässt rechtliche Schritte dem Makler.
Ich fürchte, unser Fragesteller brauch doch einen Anwalt, das wird ihn aber nicht vor Zahlung schützen. Es wird nur darum gehen, wieviel.
Hier war wohl jemand sehr clever und hat sich ein Expose kostenlos erstellen wollen. - Unterstellung meinerseits.
Vielleicht kann man sich aber noch einigen, indem man dem Makler reuemütig den Auftrag nochmal erteilt. Das würde ich jedenfalls versuchen, nachdem ich mich entschuldigt hätte.
Dorfdepp
Arbeitstag? War das nicht ein Sonntag?
Dorfdepp
Natürlich kann der Sonntag ein Arbeitstag sein, wenn man in der Gastronomie oder bei einer Tankstelle arbeitet.
Swan
Lieber ing793,
du magst dich mit meinen Federn schmücken?
Die allererste Antwort war von mir:

»einen Makler beauftragen und ihn dann nicht für seine Arbeit bezahlen. Dann seine Fotos benutzen, und ebenfalls nichts dafür bezahlen.

Ja, so geht das. Und du hast recht. Viel Spaß vor Gericht.«

Du hast mich dann nur wiederholt und die Ironie rausgelassen.
Michizz
Nur weil es zu den Aufgaben eines Maklers gehört Fotos zu machen, kann man diese noch lange nicht nutzen. Vielleichtbesteht ja auch die Möglichkeit sich noch zu einigen. Frag ihn doch was er für die Nutzung der Fotos und Exposes möchte. Vielleicht hat man dann mit einem kleinen Betrag Ruhe.
DerDoofe
Michizz, bei dieser ‚Frage’ handelt es sich um einen Beitrag, der - wie alle von diesem Schreiber geposteten - allein den Sinn hat, die Community aufzumischen. Er formuliert vorsätzlich im dümmlichen Stil, übersieht dabei jedoch, dass zunächst intelligent sein muss, wer sich dumm stellen will.

ing, du stehst in einem deutschen Gerichtssaal, und du beginnst deinen Vortrag mit: „Ich glaube...“. Weiter kommst du nicht, denn der Richter wird dir den freundlichen Rat geben, zum Glauben eine Kirche aufzusuchen. Im Gerichtssaal vertritt man konkrete Rechtsauffassungen, die sich auf Tatbestände stützen.

Es mag ja in Australien Übung sein, dass der Hauseigentümer dem Makler die Bilder seines Hauses abkaufen muss. In Deutschland ist es gute Sitte, dass der Makler erst dann die Hand aufhalten darf, wenn er die Hütte erfolgreich vermittelt hat: Keine Leistung - kein Geld!

Auch im Urheberrecht wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ich würde den Makler in einen Urheberrechtsstreit verwickeln. Dort soll er beweisen, dass es sich bei seinem Blatt Papier, DIN A4 - 80gr, auf dem per Laserdrucker ein Haus in sehr schlechter Qualität abgebildet ist, um ein Kunstwerk von solcher Bedeutung handelt, dass es nach dem Urheberrecht geschützt werden kann. Um Prozesshanseln (nur ein Beispiel: Gedichteschreiber!) von solchen Verfahren fern zu halten, sind sie extrem kostenintensiv. Mit zwei oder drei Gutachten kommen schnell 20.000 Euro zusammen. Bei 50% Prozessrisiko würde jeder Makler das ‚Foto’ in den Rundlauf geben.
Swan
Lieber DerDoofe,
wenn ein Makler ein Exposé angefertigt hat, und Fotos gemacht hat, und der Kunde beides benutzt, um sein Haus selbst zu verkaufen, hat der Makler einen Teil seiner Leistung erbracht, und der Kunde ist ein Dieb.

So war es wenigstens vor ca 40 Jahren in Deutschland, als ich einige Makler als Kunden in meiner Druckerei hatte.
Es war damals so, dass ca jeder zweite Kunde glaubte, er könne einen Makler betrügen, und dagegen haben sich die Makler effizient zur Wehr gesetzt.
Und wie ich bereits schrieb, der Kunde soll man schnell seine Hütte verkaufen, damit er die Prozesskosten bezahlen kann.
Jeder Makler sieht einem solchen Prozess mit Gelassenheit entgegen.

Vielleicht ist das ja heute anders, und alle Makler sind pleite.
Swan
Bei einem hast du allerdings recht: Das Prozessrisiko ist stets 50%.
Ich war damals sehr prozessfreudig und habe Prozesse gewonnen, die ich glaubte, unmöglich gewinnen zu können, und solche verloren, die ich glaubte, bereits in der Tasche zu haben.

Nur ist das finanzielle Risiko für einen Makler wesentlich geringer, als jenes des Kunden, da Makler ja wohl für solche Fälle – da sie fast wöchentlich vorkommen – rechtsschutzversichert sind.

Damals hatte jeder Makler jeden Prozess gewonnen.
DerDoofe
Ach, Swan, was schreibst du nur für einen Unsinn? Wenn du ein Haus verkaufen willst, stehen 10 Makler vor der Tür. Und bezahlt wird er vom Auftraggeber. Erteilt ein Hausverkäufer einem Makler einen Auftrag, muss er diesen bezahlen, wenn er das Haus verkauft. Übrigens haben auch Makler einen PC mit Drucker. Teure Setzer - die sowieso ausgestorben sind - und ebenso teure Drucker benötigt der Makler nicht mehr. Er macht es heute für Centbeträge selber.

Und nun teile bitte noch den Namen der Rechtsschutzversicherung mit, die Patenstreitverfahren versichert.
elfigy
@DerDoofe. Du hast mit deinem Beitrag weiter oben schon bewiesen, dass du deinen Nick voll zu Recht trägst. Du mußt das nicht nochmal wiederholen. Du schreibst nur geistigen Dünnschiss.
Swan
@DerDoofe,
ich will es mal nicht so derbe ausdrücken wie elfigy, sondern dich nur darauf hinweisen, dass es ein Urheberrecht gibt.
Das bezieht sich auf Text, Fotos, Malerei, Musik und was weiß ich noch.
Es nennt sich international © Copyright und gilt auch in Deutschland.
DerDoofe
Das Urheberrecht hat Grenzen. Und die sind durchlässiger, als es sich manche vorstellen können. Theorie und Praxis gehen oft getrennte Wege.
Swan
Noch einer, der den Makler [url=http://www.spiegel.de/panorama/leute/jerome-boateng-muss-300-000-euro-an-immobilienmakler-zahlen-a-1173517.html wollte.]nicht bezahlen[/url] wollte.
Swan
Mann, o Mann
http://www.spiegel.de/panorama/leute/jerome-boateng-muss-300-000-euro-an-immobilienmakler-zahlen-a-1173517.html
Plautz
Nee, im Lieblingsbuch dieses Honks fehlt der Hinweis zum Link setzen
Swan
Hi Plautz,
du kennst mein Lieblingsbuch? Wie schön.
Es ist »The Anatomy of Human Destructiveness« © Erich Fromm, 1973.
Es gibt auch eine deutsche Übersetzung »Anatomie der menschlichen Destruktivität« © 1974, DVA, 1280-ISBN 3 499 170052 3.

Da du das Buch studiert hast, so wie ich, ist dir dann aufgefallen, dass es darinnen keinen Hinweis zum Linksetzen gibt.
Wie überraschend muss das für dich gewesen sein.
Swan
Und da es in dem Buch auch keinen Hinweis gibt, wie man einen Link öffnet, will ich es dir beschreiben:

Gehe einen Beitrag zurück, zu dem, der mit »Mann, o Mann« anfängt. Dann highlight the link, copy and then paste into a browser of your choice.

Merke, das ist hier die Wissenscommunity.
Hier werden Sie geholfen.
Plautz
Danke daß du nachgefragt hast. Für mir war das nicht überraschend. Allerdings bin ich da schon ein wenig weiter. Aber du wirst das auch noch schaffen.
Und mal schauen ob du das Stöckchen apportierst . . .
Swan
Plautz,
da ich dir ja schon helfen konnte, einen Link zu öffnen, bin ich gern bereit, deine deutsche Orthografie zu verbessern.

»Dass« schreibt man mit »ss« und nicht mit »ß«.
Und da du ein höflicher Mensch bist, wirst du mir dafür danken.
Plautz
Danke,
ja - vielen Dank,
ich danke dir von ganzem Herzen . . . für das Stöckchen!
Swan
… hihihi … du brauchst es zum Gehen.
Darüber springen kannst du ja schon lange nicht mehr.
Plautz
Warum sollte ich darüber springen?
Du hast es ja schon längst getan?
So und jetzt ist es an der Zeit, daß du in die Heia gehst.
Fürs Stöckchensuchen ist es jetzt schon reichlich spät!
Plautz
70? Nee mindestens 90!
Die Natur ist auf unserer Seite ...
Immo_Expertin
Hallo Forwarder,
am besten scheint mir eine außergerichtliche Einigung. Gerichtsverfahren sind teuer. Und in der Regel drängen Richter auf einen Vergleich. Sie sparen sich hierdurch den Aufwand für aufwendige Urteilsbegründungen. Auf den Vergleichsbetrag kommen dann noch zusätzlich die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten. Von daher ist es oft günstiger, einen Vergleichsbetrag anzubieten. Und es kostet deutlich weniger Zeit.
Wir hatten bei uns in der Gegend auch schon viel Ärger mit Maklern. Sie haben Grundstücke verkauft obwohl die Genehmigungen fehlten. Nachzulesen unter https://ochsenwerder-butterberg.info/haeuser_und_wohnungen_ochsenwerder_butterberg/
Viele Grüße