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Gast

RestUrlaub

Mein Chef schreibt mittlerweile vor, das RestUrlaub bis zum 7.1.22 genommen werden muss. In meinem Arbeitsvertrag, steht aber, das RestUrlaub bis spätestens 31.3. des FolgeJahres genommen werden muss. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag als ProduktionsMitarbeiter.

Darf er das???
Frage Nummer 3000266852

Antworten (8)
Skorti
Steht im Arbeitsvertrag, dass Resturlaub bis zum 31.03. genommen werden kann, oder dass er dann verfällt?
Das sind 2 Paar Schuhe.
Das Bundesurlaubsgesetz §7 schreibt vor, dass der komplette Jahresurlaub im aktuellen Jahr genommen werden muss. Wenn dringende betriebliche oder private Gründe dies nicht zulassen, dann kann der Urlaub aufgeschoben werden.
Ein Übertragen des Urlaubs ins nächste Jahr ist gesetzlich, m.W. nach, gar nicht vorgesehen, aber durch Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.
Wenn dein Arbeitgeber darauf besteht, dass der Urlaub bis zum 07.01. genommen wird, hat er das Recht dazu. Im Vertrag wird sicher nur die Klausel stehen, dass der Resturlaub Ende des erste Quartals verfällt.
ingSND
Es kommt darauf an, was laut Arbeitsvertrag am 31.01. passiert ...
1) der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Urlaub bis zum 31.12. genommen sein soll, anderes ist nur bei dringenden Gründen möglich. Wenn jetzt der Arbeitsvertrag die Grenze auf den 31.01. verschiebt, ohne dass danach der Resturlaub verfällt, ist dies eine Besserstellung gegenüber der gesetzlichen Regelung, denn dann kann er bewusst seinen Jahresurlaub in den Januar legen. Die kann der AG nicht so einfach einkassieren, da hat der Individualvertrag Vorrang.
2) der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Resturlaub nach dem 31.03. verfällt (von speziellen Ausnahmen abgesehen). Dann wäre eine vertragliche Regelung, die einen Verfall am 31.01. vorsieht, eine Verschlechterung gegenüber der gesetzlichen Regelung und damit in meinen Augen sowieso unwirksam. Dann gilt grundsätzlich wieder Gesetz und dann kann der AG gerne die Frist zum Nehmen des Urlaubs generell wie unter 1) beschrieben auf den 07.01 legen - allerdings kann er ihn am Tag danach nicht verfallen lassen.
netter_fahrer
Zusammengesetzte Wörter aus zwei oder mehr Wörtern schreibt man nicht mit einem Großbuchstaben zu Beginn des zweiten Wortes, sondern außer dem ersten Buchstaben alle klein. Und nein, es wird damit nicht besser lesbar.
dschinn
DeutschlandCard
netter_fahrer
Dschinn, das sind "gebaute" Begriffe aus der Werbung oder Eigennamen, ist was anderes. Ich meine die Umgangssprache.
Matthew
Der Sinn von Sprache ist, dass man verstanden wird.
Und dann gibt es noch die WichtigTuer.
Luna-Blue
Wie kommt es denn zum Resturlaub, das Jahr hat doch noch über 2 Monate Zeit? Dein Chef darf dich nächste Woche in den Urlaub schicken, wenn's ihm pressiert. Wann willst du denn Urlaub machen und warum erst dann?
ingSND
@luna-blue: kein Chef darf Dich nächste Woche in den Urlaub schicken (es sei denn, er hat vor geraumer Zeit Betriebsurlaub angemeldet). Urlaub ist dann zu gewähren, wenn ihn der Mitarbeiter haben will. Alles andere muss gut(!) begrūndet werden.