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dobby

Rotlicht überfahren in DE als Schweizer

Guten Tag,
Leider haben wir in Deutschland ein Rotlicht überfahren. (ich weiss nicht wie lange es bereits Rot gewesen ist) Nun Frage ich mich, ob jemand bereits diese Erfahrung gemacht hat und was die Folgen sein können?
Gibt dies nur eine Geldbusse, kann einem der Führerausweis entzogen werden etc.
Bin um jede Antwort Dankbar
Frage Nummer 76705

Antworten (9)
bh_roth
Du wirst irgendwann einen Bußgeldbescheid zugeschickt bekommen. Wenn du Glück hast, ist er 2 Monate oder länger unterwegs zu dir. Braucht er etwa 2 Monate bis zu dir, dann ist es einfach, den Vorfall in die Verjährung (3 Monate) zu retten. In Deutschland muss man sich nicht selbst belasten, und den Verstoß nicht zugeben. Du musst dieses Bußgeld auch nicht bezahlen, weil es kein gegenseitiges Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gibt, einen Bußgeldbescheid auch in dem Ausland einzutreiben.
Wenn der Bescheid aber nachweisbar rechtzeitig zugestellt wurde, und du nicht bezahlst, könnte es Probleme geben bei der nächsten Einreise nach Deutschland.
Der Führerschein kann dir in keinem Falle entzogen werden, weil es sich um ein schweizer Dokument handelt. Es kann dir höchstens ein Fahrverbot für Deutschland für einen bestimmten Zeitraum auferlegt werden, abhängig davon, wie lange es schon Rot war.
dobby
Danke für die schnellen und guten Antworten.
Bin schonmal beruhigt, dass der Führerschein nicht entzogen werden kann. Bussgeld tut zwar weh, gehört aber bei einem Verstoss dazu.
Opal
Uiuiui, ne rote Ampel. Ist in D recht teuer und wird mit einem Monat Fahrverbot geahndet. Aber du bist zurück in der Schweiz, ihr seit nicht in der EU, also mach dir keine Sorgen. ;-)
Flipper123
Zitat: "Braucht er etwa 2 Monate bis zu dir, dann ist es einfach, den Vorfall in die Verjährung (3 Monate) zu retten."

Das stimmt so nicht. Die Verjährung wird (auch) durch den Erlaß eines Bußgeldbescheids unterbrochen, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung (§ 33 Absatz 1 Nr. 9 OWiG). Eine "Rettung" wäre es nur, wenn die Behörde zunächst gegen eine falsche Person ermittelt, denn dann läuft die Verjährung gegen die richtige Person (tatsächlicher Verursacher) einfach weiter. Und, bei länderübergreifenden Vereinbarungen können Fristen bzgl. der Zustellung auch verlängert sein.
bh_roth
@flipper123:
Teil 1:
Die Behörde ermittelt zunächst nur gegen einen: Den Halter. Und da ich nicht verpflichtet bin, meine Familienangehörigen anzuschwärzen, halt ich still und warte ab. Wie man diese Dinge verzögert, ist einfach. Wenn dann schon 2 Monate vergangen sind, dann lässt man sich das Foto zuschicken, weil man ja an der Aufklärung mitwirken kann. Das dauert. Dann habe ich mindestens 1 Woche Zeit, auf die Zusendung des Fotos zu reagieren. Danach teile ich der Behörde mit, dass ich mich anwaltlich vertreten lasse. Der Anwalt fordert dann die Unterlagen an. Das dauert. Den ersten Termin beim Anwalt, den ich in die Woche nach dem Erhalt der Unterlagen lege, lass ich platzen, weil ich erst die nächste Woche kann. Und dann wird festgestellt, dass ich gar nicht gefahren bin, und es wird Einspruch eingelegt. Dabei wird der Name des Fahrers genannt. Gegen den wird jetzt ganz neu ermittelt, und bis der seine Anhörung bekommt, sind die 3 Monate durch.
bh_roth
@flipper123:
Teil 2:
Lass mal, es ist einfach, und mehrfach erprobt. Die letzten Feinheiten muss ich hier gar nicht breittreten, aber, wenn ich so lange wie möglich nicht reagiere, und wenn, dann immer alle Fristen bis zu letzten Tag ausdehne, habe ich eine gute Chance.
Flipper123
@bh_roth: Dir bricht doch kein Zacken aus der Krone, nur weil Deine von mir zitierte Aussage falsch war :-) Du nimmst jetzt ausführlich zu einem völlig anderen Sachverhalt Stellung, den ich auch beschrieben hatte ("Behörde ermittelt gegen den Falschen"). Wenn der Bußgeldbescheid innerhalb der Verjährungfrist an den Verursacher gerichtet ist - so hattest Du es dargestellt - läuft da nichts nach drei Monaten in die Verjährung.
manisto
Einreiseverbot, Abschiebung, hohe Geldstrafen, Führerscheinentzug und Gefängnis für solche ausländischen und Gesetzesbrecher und Geldbusfahrer.