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Gast

Rückwirkende Erhöhung Hortgebühren möglich?

Wir haben gestern einen Bescheid zur Erhöhung der Hortgebühren sowie des Verpflegungsgeldes erhalten. Dieser soll rückwirkend zum 01.07.2010 in Kraft treten.
Ist dies rein rechtlich möglich oder können wir dagegen Widerspruch einlegen?
Frage Nummer 11352

Antworten (1)
Highspeed
Widerspruch kannst Du immer einlegen. Ob er erfolgreich ist steht auf einem anderen Blatt. Nach meinem persönlichen Empfinden ist eine rückwirkende Erhöhung beliebiger Gebühren niemals rechtmäßig.