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Gast

Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Rententräger, bei nicht geleister Teilhabe am Arbeitsleben, wer kennt sich aus und/oder weiß Rat?

Wir klagen jetzt seit 2015 vor dem Sozialgericht gegen den Rententräger, da dieser meinem Mann, im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, die Zahlungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verweigert.
Meinem Mann wurden 2010 2 Halswirbel Cages, 5.- 6. und 6.-7. Halswirbel, eingesetzt und als er 2014 an Lyphmknotenkrebs, Non Hodgkin Lymphom, erkrankt ist, hat er seine Arbeit verloren. Sein Lymphom ist Gott sei dank nicht tödlich, jedoch chronisch.
Damals haben wir direkt Teilhabe am Arbeitsleben beantragt, jedoch war der Amtsarzt der Auffassung mein Mann könnte mit den Cages Stapler fahren und somit verweigerte der Rententräger die Zahlung. Nach 3 Jahren haben die Gutachter des Sozialgerichts bestätigt, was alle behandelnden Ärzte meines Mannes die ganze Zeit gesagt haben, er darf kein Stapler mehr fahren. Aus den gerichtlichen Akten geht auch hervor, dass wir dies dem Rententräger und auch dem Gericht von Anfang an dargelgt haben.
Wir sind jetzt guter Dinge, das Verfahren hoffentlich bald zu gewinnen. Jetzt meine frage, kennt sich zufällig jemand aus: Haben wir für die 3 Jahre einen Anspruch auf Schadensersatz oder dergleichen gegenüber dem Rententräger?
Frage Nummer 3000093979

Antworten (1)
Rentier_BV
Hallo Gast (Ich hoffe, dass du auch bald wieder weg bist)

Abgesehen davon, dass dein Text ziemlich wirr ist, bezeugt er auch eine heftige Verkrustung in deinem Gehirn.

Warum, zum Teufel, fragst du diesen Mist nicht auch die Leute, die du bisher beschäftigt hast?

Hast du schon mal den Gedanken gehabt, dass du zu weit aus der Kurve hängst?

Aber dein Beitrag passt durchaus zu dem heutigen Misthaufen an "Fragen".