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Gast

Schulpflicht

Darf das Jugendamt meine 5 Jährige Tochter einfach in einer Schule anmelden bei einer vor gericht noch nicht geklärrten inobhutnahme,bzw. der verbleib meiner Tochter ist noch nicht geklärrt.?
Frage Nummer 3000262597

Antworten (1)
ingSND
wenn das Jugendamt die Vormundschaft ganz oder teilweise übernommen hat, dann wird es das in dem Moment machen müssen, wo die Schulpflicht beginnt (und das tut sie, wenn Deine Tochter bis September sechs wird). Auch wenn der Aufenthalt noch nicht dauerhaft geklärt ist, irgendwo wird sie JETZT sein und die Schulanmeldungen erfolgen nun mal jetzt.