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Maikhomas

Sind die Kosten für Wartungsarbeiten z.B. an der Heizung umlagefähige Kosten? Oder was versteht man sonst unter dem Begriff umlagefähig?

Frage Nummer 43157

Antworten (4)
Alex64
Bezogen auf Betriebskosten - ja.
Umlagefähig sind dort Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
micle
Ja.
Umlagefähig bedeutet, daß die Hausverwalung diese, entsprechend der Teilungserklärung auf die einzelnen Eigentümer der Einheiten umlegt (anteilmässig verteilt) Sind diese Einheiten vermietet, so kann der Eigentümer / Vermieter diese Kosten, je nach Mietvertrag wiederum an seinen Mieter weitergeben.
UrsuZEN59
Ja, Kosten für Wartungsarbeiten an der Heizung sind sogenannte umlagefähige Kosten. Der Eigentümer des Hauses (Vermieter) kann die Kosten für die Wartungsarbeiten auf seine Mieter bei der Nebenkostenabrechnung "umlegen". Das heisst, die Kosten werden anteilig, je nach Quadratmetergröße der Wohnung, auf die einzelnen Mietparteien verteilt.
Samuel Pfeiffer
Umlagefähig sind alle Kosten, die direkt oder indirekt vom Mieter verursacht werden. Dazu gehören z.B. die Heiz- und Energiekosten, Wartungsarbeiten, Schornsteinfeger, Müllgebühren, Gebäudeversicherung und Grundbesitzabgaben. Nur die im Mietvertrag exakt aufgeführten Kostenarten dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Reparaturen und der Austausch defekter Heizungsanlagen gehören nicht dazu, wohl aber die Kosten für Reinigung und Wartung, weil dadurch ja auch der Verbrauch an Heizkosten zum Vorteil der Mieter gesenkt werden kann.