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umjo

Sind illegale Autorennen mit tödlichem Ausgang für Unbeteiligte Mord?

Das Berliner Landgericht hat heute zwei an einem -in manchen Kreisen offenbar doch recht beliebten- illegalen 'Autorennen' Beteiligte erstmalig als Mörder verurteilt.
Und ich lese in diversen Artikeln: 'Richtig so' (im Sinne von gerecht), 'reichlich überzogen', oder auch 'politisch motiviert'.
Eure geschätzte Meinung dazu?
Frage Nummer 3000070622

Antworten (34)
Musca
Mit 170, so die Nachrichten, durch den innerstädtischen Straßenverkehr zu düsen, hat mit Leichtfertigkeit nichts mehr zu tun. Gegenfrage : ist eine Fahrt mit 2,5 Promille nicht genauso zu bewerten ?
Statistisch sterben mehr Menschen durch alkoholisierte Verkehrsteilnehmer.
Eine generelle Strafverschärfung, bzw. die Umsetzung von "Ordnungswidrigkeit" zur Straftat wäre schon mal ein guter Schritt
Rentier_BV
Keiner, der mit viel Alkohol im Blut noch fährt, ist durch Zufall dazu gekommen.
Meist wird mit dem Fahrzeug zum Gelage gefahren und damit natürlich auch zurück; also Vorsatz.
Keiner, der mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, wurde dazu gezwungen; also Vorsatz.
Das Ergebnis der jeweiligen Fahrt entscheidet über das Urteil bzw. die Strafe.
In jedem Fall ist das Fahrtergebnis als vorsätzlich herbeigeführt anzusehen.
Schrat
Diese wahnsinnigen Rennen sollten im Sinne des Strafrechts be- und verurteilt werden. In unserem beschaulichem Städtchen fanden diese sinnlosen Rennen mit Personenschaden schon öfters statt. Es muss nicht gleich Mord sein ,aber allein diese Schäden, teils mit Todesfolge, werden billigend in Kauf genommen. Eine hohe Strafe ist absolut gerechtfertigt!
moonlady123456
^Ja.
Kurz und knapp, ich finde, eine solche Entscheidung war schon lange fällig.
Wer mit 130 durch Wohngebiete rast, nimmt in Kauf, daß Menschen tödlich verletzt werden.
Diese Jungs waren nun auch nicht 17 oder 18, da hätte man noch behaupten können, sie wüssten nicht, was sie tun.
Es sind Menschen getötet worden, von daher finde ich diese Entscheidung einfach richtig. Das hatte einfach NULL mit einem Dumme-Jungen_Streich zu tun.
Rockfan
Wer mit einem derartigen Tempo durch eine Stadt rast,
nachweislich 7(!)rote Ampeln missachtet und dann
einen Menschen tötet,der bei grüner Ampel diesen
Idioten zufällig in die"Flugbahn"geriet,hat für mich
diese Strafe mehr als verdient!Was wäre mit
Fußgängern auf Zebrastreifen geschehen?
Es ist auch bekannt,dass die beiden schon mehrfach
durch Verkehrsdelikte aufgefallen sind.
Was gibt es da noch zu diskutieren?
moonlady123456
^Überzogen, ing?

Deiner Ansicht nach wären also 10 Tage Laubfegen im Park angemessen?
bh_roth
Nie folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Nie wird so ein narzistischer Depp wie Trump US-Präsident.
Nie hätte ich das erwartet. 2 Mal voll daneben gelegen. Das ist neu für mich. Aber es ist passiert. Im ersten Fall wird der BGH das Urteil kassieren, Totschlag daraus machen. Das reicht auch zur Abschreckung. Mord wird nicht haltbar sein.

.
Am Rande frage ich mich, wie ein arbeitsloser Mensch an ein Fahrzeug jenseits der 100k-Euro kommt, auch, wenn er jeden Euro in sein Fahrzeug steckt.
DerDoofe
ing, es heißt nicht Dehnung, sondern Rechtsbeugung. Und es heißt auch nicht "politisches" Urteil, sondern von der Politik gefordertesUrteil. So wird es auch die Staatsanwaltschaft bewerten, die sich mit dir befassen wird, wenn hier jemand mit liest. Oder Anzeige erstattet.

Als Superjurist, den du hier immer spielst, solltest du wissen, dass Richter beamtet sind. Allein der öffentliche Vorwurf an die Berliner Richter, das Recht gebeugt zu haben, stellt eine ungeheure Beleidigung dar.
dschinn
Illegales Autorennen hört sich nach Rempelei an und tödlicher Ausgang für Unbeteiligte auch... aber sooo unbeteiligt sind die nicht wenn sie gemordet werden.

Finde das Urteil vollkommen in Ordnung, ich kenne den Tauentzien und Kudamm bestens und da muss man schon einiges tun, um auf solch Geschwindigkeit zu kommen.

Und Vorgeschichten hatten die Jungs auch, unverständlich warum die noch fahren konnten.. (im Sinne von warum die noch nen Auto hatten)

Also Urteil korrekt, weiter so.
Matthew
Liegt, für mein Rechtsempfinden, zumindest an der Grenze zum Mord. Selbst wenn das Urteil in letzter Instanz abgeändert wird, halte ich die Diskussion, die es losbricht für notwendig. Ich kann sowohl gut damit Leben, wenn das Urteil bestätigt wird, als auch, wenn am Ende Totschlag und ein dann angemessenes Strafmaß dabei heraus kommt.
Körperverletzung mit Todesfolge fände ich eine viel zu harmlose Bewertung. Eine Bewährungsstrafe sowieso.
Dorfdepp
Vielleicht sollte man einen Mittelweg finden. Bisher wurden Tötungsdelikte wegen Raserei als Ordnunswidrigkeit eingestuft und maxímal mit einer Geld- und Bewährungsstrafe geahndet. Wie bitte? Da werden Menschen getötet, weil sich irgendwelche unterbelichteten Typen etwas beweisen müssen, und dann sollen die mit dem Samthandschuh davonkommen? Das Urteil muss nicht unbedingt auf Mord lauten, aber wenn die Tötung unschuldiger Menschen achselzuckend in Kauf genommen wird, sollte das entsprechend sanktioniert werden.
netter_fahrer
Ich halte "Mord" auch für etwas überzogen, denn die Absicht, diesen einen Menschen umzubringen, wird man den Kerlen sicher nicht nachweisen können. "In Kauf genommen" stimmt, aber dann wird das gleichgestellt mit einem vorsätzlichen, geplanten Mord. Und das ist problematisch...
@bh: Wie die an solche Autos kommen, hat gestern ein Autohändler im Radio erzählt: Die werden geleast. Für die Einmalzahlung legen die oft zusammen, einer ist Leasingnehmer, die Raten von ~500€ je Monat stemmen sie irgendwie oder auch gemeinsam. Ob sie dabei von Cornflakes und Billigtoast leben, ist denen egal - wichtig ist die Karre vor der Tür und das "Posen" damit. Genau das wollen die aber auch in der Stadt machen - auf der Landstraße sieht ja keine(r), was sie für "Helden" sind.
Marino 473
Ich denk das wichtigste ist, Leute davor abzuschrecken solche Rennen zu veranstalten. Da sind harte Strafen wenn etwas passiert schonmal ein guter Weg, aber noch wichtiger finde ich auch schon die Leute zu bestrafen wenn nichts schief geht und man einfach die Teilnahme an illegalen Straßenrennen nachweisen kann. Hier fände ich es sinnvoller viel schneller den Führerschein für lange Zeit oder entgültig zu entziehen oder die aufgemotzten Schlitten zu kassieren, das sind nämlich die Dinge die diese Typen am meisten weh tun.
Zombijaeger
Ing, dein Argument für Totschlag und nicht für Mord finde ich aber unlogisch. Auch Totschlag ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Nach deiner Argumentation wäre es fahrlässige Tötung. Bei Strassenrennen Vorsatz zu unterstellen, andere umzubringen finde ich ebenfalls fragwürdig. Lebenslanger Führerscheinentzug ist aber 100% richtig meiner Meinung nach.
Zombijaeger
Wenn jetzt ein Fussgänger überfahren wäre, wäre es noch was anderes. Aber dass der Täter gezielt den anderen Autofahrer gerammt hat, glaube ich schon deswegen nicht, weil er sich ja damit auch selbst gefährdet hätte.
Matthew
Spielen wir doch mal Beispiele durch.
  • Ein Terrorist plaziert eine Nagelbombe auf einer belebten Einkaufsstraße. Bei der Explosion kommen 5 Leute ums Leben. Auch in diesem Fall wird sich nicht nachweisen lassen, dass der Terrorist genau diese 5 Leute umbringen wollte. Tatsächlich war es ihm vermutlich egal. Fehlt damit ein entscheidendes Merkmal für Mord?
  • Ein Perversling lädt einen Revolver mit einer Kugel, dreht die Trommel, zielt auf jemanden und drückt ab, um daraus persönlichen Thrill zu ziehen. Es hätte also auch sein können, dass sich gar keine Kugel im Lauf befindet und das Opfer überlebt hätte. Die Wahrscheinlichkeit dafür wäre tatsächlich sogar größer gewesen. Ist es deshalb kein Mord?
  • Angenommen, das Opfer hatte Glück und es befand sich kein Lauf in der Kugel, dann war es kein Mord. Aber wäre es dann nicht zumindest als Mordversuch einzuordnen? Die Möglichkeit eines tödlichen Ausgangs war zumindest eingeplant.

Ich finde die Argumente, die oben gegen die Einordung als Mord, geäussert wurden, schon ein wenig dünn. Es mag überzeugendere Argumente geben. Dann müsste sie jemand anführen.

Letztlich geht es mir so wie vielen von Euch, ich finde die Einordnung als Mord nicht zwingend, aber nachvollziehbar.

Für die Beiden ist das jetzt natürlich dumm gelaufen. Aufgrund bisheriger Rechtsprechung, sind sie davon ausgegangen, glimpflich davon zu kommen. Ist das ein ernsthafter Grund für ein milderes Urteil? Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
bh_roth
"Ich finde die Argumente, die oben gegen die Einordung als Mord, geäussert wurden, schon ein wenig dünn."
Lieber matthew, es genügt mir, dass ein Richter, der es ja wissen muss, jedenfalls besser als jeder hier mit seinem gefährlichen Halbwissen, Mordmerkmale erkannt hat. Und nicht nur er, sondern der Staatsanwalt auch. Beides Volljuristen. Ich kann die erkannten Mordmerkmale dieser Einzelfallentscheidung nachvollziehen, obwohl ich - wie schon erwähnt - von dem Urteil überrascht wurde, und auch sicher bin, dass es vom BGH kassiert wird. Aber vielleicht werde ich da ein weiteres Mal überrascht.
wokk
Na da möchte ich auch mal etwas dazu sagen.
Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland sind - um es gelinde zu sagen - moderat.
Niemand wird davon wirklich abgeschreckt!
Andere Länder greifen schneller und tiefer zu!
Erst wenn es Tote und Verletzte gibt wird nach Bestrafung gerufen. Dann ist es leider schon zu spät.
Natürlich wird man nicht als potenzieller Mörder bezeichnet, wenn man mal geblitzt wird. Allerdings scheint es immer noch ein Kavaliersdelikt zu sein . . .
Erst wenn es im Kopf klick macht und man es nicht mehr schlimm findet, nicht der erste vor einer roten Ampel zu sein, wird sich eine Veränderung zum defensiven Fahren vollziehen.
Und bis dahin braucht es 'leider' Zeit!
Um zur ursprünglichen Frage zurück zu kommen: leicht überzogen - wird sich vor den Berufungsgerichten vermutlich -noch- nicht halten lassen.
umjo
ing793, ich denke auch, dass die Abgrenzung zwischen 'bedingtem Vorsatz' (billigendes Inkaufnehmen des Eintritts einer strafbewehrten Tatfolge - dolus eventualis) und bewußter (!) grober Fahrlässigkeit den BGH befassen wird.

Ist es also vorliegend bedingter Vorsatz, d.h., die Täter haben den 'Erfolg' (Tod des Unbeteiligten) zwar nicht unbedingt gewollt, sich damit aber ohne weiteres abgefunden und ihn quasi als -vielleicht nicht gewünschte, aber doch mögliche- Nebenwirkung ihres Autorennens in Kauf genommen?

Oder ist es doch eher der bewußten groben Fahrlässigkeit zuzuordnen, wenn die beiden Raser mit dem Tod eines plötzlich auftauchenden dritten Verkehrsteilnehmers rechnen mussten, pflichtwidrig und persönlich vorwerfbar aber darauf vertraut haben, dass das schon nicht passieren wird?
der Schwabe
Das Urteil mag politisch motiviert sein, ich weiß es nicht, schließlich ist mir nicht die Fähigkeit der Telepathie gegeben. Ob der Tatvorwurf "Mord" vor dem BGH Bestand haben wird - auch das weiß ich nicht. Allerdings halte ich es für richtig, dass an illegalen Autorennen Beteiligte härter bestraft werden, als bisher üblich, insbesondere wenn völlig unbeteiligte Menschen dabei zu Schaden kommen. Ob es gleich "lebenslänglich" sein muss, steht auf einem anderen Blatt. Ich persönlich halte dieses Strafmaß für unmenschlich (ganz allgemein) und daher in den meisten Fällen für nicht gerechtfertigt. Aber "lebenslänglich" muss ja nicht "für den Rest des Lebens" bedeuten. Um es vorweg zu schicken: Alkoholfahrten und Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 15 bis 20% Prozent sind auch keine Kavaliersdelikte.
Zombijaeger
Matthew

Dein Beispiel hinkt. Primäres Ziel des Nagelbombenterroristen ist es andere zu verletzen, bei den Strassenrennenfahrern ist das eben nicht der Fall. Die wollen in erster Linie den Kick der Geschwindigkeit spüren und Spass haben. Das unterscheidet diese auch von Flugzeugblendern und Autobahnbrückensteinewerfern, die vorrausichtlich an einem spektakulären Crash interessiert und für mich daher auch mögliche Mörder sind.
DerDoofe
Mord ist immer mit Vorsatz ausgestattet. Wer tötet, ohne Mörder zu sein, begeht Totschlag. Vorsätzlichen Totschlag nennt man Mord. Vorsatz ist kein Tatbestand, sondern ein Tatbestandsmerkmal. Wer mit Vorsatz einen Menschen tötet, erfüllt den Tatbestand des Mordes. Bei Fahrlässigkeit spricht man weder von Mord noch von Totschlag, sondern von Tötung. Die Tatbestände unterscheiden sich hinsichtlich des Strafrahmens. Bei fahrlässiger Tötung ist es z.B. möglich, nur eine Geldstrafe zu verhängen. Bei Mord und Totschlag immer Freiheitsstrafe und ggfs. zusätzlich Geldstrafe.

Bevor die Urteilsbegründung zum Fall in Berlin nicht veröffentlicht ist, und man dann die Beweggründe des Gerichts nachvollziehen kann, ist alles nur Spekulation.
umjo
@DerDoofe: Geballtes Achtel-Wissen, gepaart mit Widersprüchen in sich. Respekt!
umjo
...und an der Frage weit vorbei...
Zombijaeger
@Der Doofe

Dann kannst du ja gleich den Wikipedia-Artikel Totschlag (Deutschland) korrigieren, der beginnt mit: "Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die Strafdrohung erhöhenden Kriterien für Mord noch die privilegierenden und damit die Strafdrohung mindernden für eine Tötung auf Verlangen erfüllt."
DerDoofe
Zombi, zu Rechtsfragen informiere ich mich im Zweifelsfall in der Bibliothek des Oberlandesgerichts Schleswig.
Solange auf dem Richtertisch kein PC steht, mithilfe dessen der Richter sein Urteil sucht, bleibe ich auch dabei.

Dein Zitat aus wiki ist ebenso richtig wie falsch. Es gibt Mord in Reinkultur und solche gleichermaßen auch als Totschlag. Ich versuche es mal in moonladyscher Kürze: A beschließt B zu töten. Er besorgt sich eine Schusswaffe, mit er drei Tage später zum B fährt und diesen mit einem Schuss in den Rücken tötet. Tatbestandsmerkmale: Wir haben den Vorsatz, eine Leiche, die Planung und die heimtückische Ausführung. Eindeutiger Tatbestand Mord, zu bestrafen nach § 211 StGB.
C und D sind Nachbarn, streiten sich wegen Irgendwas. Eines Tages eskaliert der Streit. D läuft ins Haus, holt seine Sportwaffe, die er rechtmäßig besitzt, geht zum C und erschießt ihn. Frage: Ist es Vorsatz, wenn der D die Waffe erst holen musste? Wie lange dauert eine Handlung aus hoher Erregung? Kommt der Richter zur Auffassung, dass der D von seiner im Affekt beschlossenen Absicht, den C zu erschießen, auf Hin- und Rückweg hätte ablassen müssen, sind wir bei Vorsatz und damit bei Mord = Lebenslänglich. Erkennt er keinen Vorsatz, bleibt es bei Totschlag, und damit bei einer befristeten Freiheitsstrafe mit breitem Ermessensspielraum hinsichtlich der Dauer.

Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, ist ein Totschläger. Unter den Tatbestandsmerkmalen hat Vorsatz neben der Leiche das größte Gewicht bei der Unterscheidung von Mord und Totschlag. Ob das ein Computer mit dem pseudowissenschaftlichen Wikipedia leisten kann?
bh_roth
Ich kenne keine Verhandlung (zumindest nicht in den letzten 15 Jahren), bei denen nicht der Richter selbst, oder einer seiner Beisitzer, einen ständigen Zugriff auf die gängige Rechtsprechung und Vergleichsurteile hat. Das braucht er heute. Aber ganz sicher ist diese Quelle, aus der er sich im Zweifel bedient, nicht Wikipedia.
.
Bei dem vorliegenden Urteil wurden in der Urteilsbegründung die möglichen Formen des Vorsatzes erklärt, und auch, dass hier auf die schwächste Form des Vorsatzes erkannt wurde (Eventualvorsatz).
Schwan
@ing793,
eine Person, die Zugang zur Bibliothek des Oberlandesgerichts Schleswig hat, ist keineswegs ein Pseudowissenschaftler wie die Dummköpfe bei Wikipedia, sondern jemand, dem man Ehre erbieten muss ob seines unendlichen Wissens.

Hülle dich in Schweigen.
Schwan
Bibliothek des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts

Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag 9.00 bis 15.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Richter am Oberlandesgericht Sauer (Bibliotheksreferent)
Frau Schröder
Herr Bartling
Herr Kirschning
Frau Lorenzen
Frau Wechsler
elfigy
Ich bin überzeugt, es ist ein politisches Urteil, aber nicht von der Politik beauftragt. Vermutlich wollten die Richter der Politik einen Fingerzeig geben, sich mit dem geplanten Gesetz gegen diese unsäglichen Wettfahrten zu beeilen.
Die Politiker planen dieses Gesetz schon seit geraumer Zeit und es geht nicht recht voran. Diese Wettfahrten sind zwar schon immer strafbar, fanden früher aber zu nachtschlafener Zeit auf leeren Autobahnen statt. Wenn es dort selten mal zu einem Todesfall kam, traf es einen der Teilnehmer. Wenn man mal einen erwischt hat, waren die Strafen gering. Inzwischen haben die Wettrennen aber eine neue "Qualität" und die Gesetzgebung hinkt hinterher. Tatsache ist, es gibt kein noch Gesetz, das diese neuen Taten ganz speziell ahndet. Der Fall in Berlin war weder Mord noch Todschlag, es ist ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr, dazu kommen noch die diversen einzelnen Verkehrsübertretungen und grob fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge. Diesem Urteil zufolge müsste auch jeder betrunkene Autofahrer, der einen Unfall mit Toten verursacht, als Mörder bestraft werden. Oder einer, dessen Bremsen defekt sind und er weiß es. Oder einer mit total abgefahrenen Reifen. Es müsste dann logischerweise, wenn in diesen Fällen nichts passiert ist, als Mordversuch gewertet werden, wenn man erwischt wird. Das Urteil wird kassiert werden. Aber es hat ein Zeichen gesetzt und das war wohl die Absicht.
status-quo-fan
elfi + bh_ insofern wird ein Schuh aus Eurer Ansicht, dass der BGH dem Gesetzgeber aufgeben wird, die gesetzliche Grundlage dergestalt zu ändern, dass eine schärfere Bestrafungsform möglich wird.

Gleichwohl bin ich der Ansicht - und insofern könnte dies zum 3. Meinungsirrtum von bh_ führen - dass der BGH in diesem speziellen Fall vielleicht doch die notwendigen Mordmerkmale als erfüllt ansieht und das Urteil bestätigt.
status-quo-fan
ing, es tut mir leid, gerade Dir widersprechen zu müssen.

In diesem Fall geht es einzig darum, ob die Merkmale die eine Verurteilung wegen Mordes rechtfertigen, erfüllt sind oder nicht.

Das hat - da hab ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt - nichts mit einer Einzelfallregelung zu tun!

Wenn der BGH das, wie das Berliner Landgericht, so sähe, dann gibt es keinen Spielraum bei der Strafzumessung.
elfigy
Man muß sich bei der Frage nach einem Gesetz, speziell gegen Wettfahrten, von diesem Fall lösen.
Passiert nämlich nichts, sind die Strafen jetzt sehr niedrig. Von solchen Rennen geht aber eine wesentlich höhere Gefahr aus, als von normalen hohen Geschwindigkeitsübertretungen. Dieses Gefährdungspotential ist strafrechtlich nicht abgedeckt. Deshalb ist dieses Gesetz schon notwendig und auch in Arbeit, da braucht der BGH nicht erst anregen. Es dauerte dem Richter in Berlin halt zu lange. Es gilt ja auch für die Zukunft. Verständlicherweise. Ihr könnt Euch noch tagelang um die Frage kabbeln, ob das nun Mord und Totschlag war oder nicht. Oder grob fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge. Sowas wird immer im Einzelfall gewertet, wie glaubhaft kann der Täter eine Tötungsabsicht oder Billigung verneinen, welche Vorstrafen hat er , zeigt er Reue, wie war sein Verhalten nach der Tat, usw usw usw. Aber das wissen wir alle nicht und was die Zeitungen schreiben, ist subjektiv oder sensationell aufgemacht. Also schau mer mal, wie es weitergeht.
Zombijaeger
Elfigy, du wirfst hier ja wild Begriffe durcheinander.

Bei Körperverletzung mit Todesfolge ist die Körperverletzung immer vorsätzlich, d.h. nicht fahrlässig. Wenn kein Vorsatz vorliegt ist es fahrlässige Tötung.