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Marcel Weiss

Steuererklärung zwangsweise?

Muss die Steuererklärung eigentlich jedes Jahr gemacht werden oder überhaupt? Jedes Jahr das gleiche Spiel und nix kommt dabei raus. Dann kann ich es doch auch lassen.
Frage Nummer 3000112462

Antworten (5)
Tim Schroder
Eine Steuererklärung muss nicht zwingend gemacht werden. Hauptsächlich wenn der Arbeitgeber seit Jahren der gleiche ist und zu erstattende Steuern nicht zu erwarten sind. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, bei denen eine Steuererklärung sein muss. Zum Beispiel mit Nebenjobs, Einkünfte durch Vermietungen oder bei Verheirateten mit unterschiedlicher Steuerklasse.
Manuela Fiedler
Eine Steuererklärung muss man nicht jedes Jahr machen. Wäre nur ärgerlich, wenn dem Staat das Geld geschenkt wird.

Du kannst die Steuererklärung auch alle drei Jahre machen, wenn es denn sein soll.
DerDoofe
Das § 2 Abs. 1 EStG listet 7 Einkunftsarten auf. Eine Untergrenze, die von der Pflicht zur Steuererklärung befreit, gibt es nicht! Und es gibt auch keinen anderen Grund, der zu einer Befreiung von der jährlichen Pflicht zur Steuererklärung führt. Und niemand sollte sich Illusionen hingeben: Der Computer des Finanzamtes weiß alles: Besteht auch nur der geringste Verdacht ausstehender Steuern, kommt Post vom FA. Erst mit Fristsetzung, dann mit Zwangsgeld. Am Ende steht die großzügige Schätzung zu Gunsten des Staates. Bei größeren Steuerschulden stehen schließlich - vorzugsweise schon um 5.00 Uhr - die Herren von der Steuerfahndung vor der Tür. Auch bei Oma. Dort könnte der Steuerpflichtige schließlich Belege gebunkert haben. Die Steuerfahnder bezeichnet man auch als ‚Schwarze Gang’. Im Vergleich mit diesen Herren sind Polizeibeamte gefühlsduselige Sozialarbeiter.

Wer allerdings Anspruch auf Rückzahlung hat, den lassen sie grundsätzlich in Ruhe.
Flushy
Wenn du so wenig verdienst, dass du unter deinem Steuerfreibetrag bleibst, brauchst du keine Steuererklärung machen. Selbst wenn du beispielsweise mit Glücksspiel auf https://www.casinosecret.com/de einen riesen Gewinn machst, brauchst du es nicht angeben, da solche Gewinne steuerfrei sind.
Svenja_0815
Eine Steuererklärung musst du nur machen, wenn du als Arbeitnehmer Steuerklasse III hattest. Verheiratet.

Außerdem muss eine Steuererklärung gemacht werden, wenn noch andere Einkünfte vorhanden sind, von denen keine Steuern vorausbezahlt bzw. einbehalten wurden. z.B. Vermietung, Gewerbebetrieb, Renten.

Sind deine Einkünfte dauerhaft unter dem Grundfreibetrag kannst Du von der Abgabe der Steuererklärung befreit werden.

"Normale" Arbeitnehmer mit Steuerklasse I können eine Steuererklärung machen; sog. Antragsveranlagung. Bei Werbungskosten über 1.000 Euro kann dies zu einer Erstattung führen.