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holzauge

Straßenverkehr

Ich fahre auf einer Vorfahrtsstraße hinter einem Trecker mit zwei Anhängern. Vor mir ist alles frei, ich überhole.
Zur gleichen Zeit will ein Pkw aus einer rechten Seitenstraße links auf die Vorfahrtsstraße abbiegen. Da der Trecker langsam ist, biegt er noch vor dem Trecker ab.
Nun ist er direkt vor mir und es kracht.
Ich konnte ihn nicht sehen und er mich nicht, da ich neben dem Trecker war.
Wer hat Schuld?
Frage Nummer 3000072497

Antworten (20)
dschinn
ich empfehle die ausführliche Lektüre der StVO und da speziell die Stelle da wo
---> §5 II Nr.1 StVO

Alternativ könntest Du auch versuchen, den Führerschein zu erwerben.. allerdings habe ich da so meine Zweifel.
Cordelier
Du.

Leider hast du in einem Bereich überholt wo du immer mit Querverkehr von rechts hättest rechnen müsen weil dir der durch den Trecker nicht einsichtig wahr. Dann herrscht besondere Vorsicht. Das von Links nix kam konntest du sehen, aber nicht von rechts.

Als Verkehrsrichter würd ich dir 75% Schuld zuweisen, die anderen 25 an den Linksabbieger weil er auch damit rechnen müßte das gerade einer den Trecker übholt.
netter_fahrer
Das sehe ich etwas anders.
Umgekehrt hat ja der von rechts einbiegende Fahrer den Überholenden auch nicht gesehen, woraus ich schließe, dass er recht knapp vor dem Traktor noch auf die Vorfahrtstraße abgebogen ist. Das wäre dann als Vorfahrtverstoß zu werten und dürfte eher in einem 50:50-Urteil enden: Beide Schäden werden addiert und dann halbiert.
blog2011
Dein Kontrahent hat eindeutig die Vorfahrt missachtet. Er hätte unbedingt den Trecker vorbei lassen und mit evtl. Gegenverkehr rechnen müssen. Ich würde dir keine Mitschuld geben, auch deshalb, weil du dich auf einer Vorfahrtstraße befunden hast.
Cordelier
Allerdings könnte der Überholende darauf aufmerksam machen das diese Nebenstraßen sehr wenig frequentiert werden und somit von einem Linksabbieger gerade in diesem Moment nicht auszugehen war.
Dorfdepp
Genau, Coredlier. Der Fragesteller kann sich darauf berufen, dass zur fraglichen Uhrzeit normalerweise nie jemand aus der Seitenstraße auf die Hauptstraße abbiegt.
umjo
holzauge schweigt sich hinsichtlich des 'Trefferbilds' aus, was m.E. für die Fragestellung, und auch eine evtl. Quotelung der Schuld- und Zahlungsfrage nicht ganz unerheblich ist.

Ist holzauge dem Unfallgegner in die linke Seite gerauscht, oder hat jener holzauge die rechte Flanke verunstaltet?
Oder war's gar ein zeitgleicher Frontalangriff beider?

Unabhängig davon möcht' ich's mal so sagen: Augen auf im Straßenverkehr! Oder anders ausgedrückt: holzauge, sei wachsam...
bh_roth
Ich sehe die (Haupt-) Schuld bei dem Überholenden. Er hat in unklarer Situation überholt. Ist die Situation unklar, besteht ein (ungeschriebenes) Überholverbot.
.
Im Endeffekt wird es keinen klaren Schuldigen geben, sondern eine Schuldverteilung. Wer die Hauptlast trägt, das weiß Gott allein.
umjo
nee bh_roth, irgend ein Richter -sofern in Anspruch genommen- wird das im Zweifel besser wissen!
BTW: was hat eigentlich die unfall-aufnehmende Polizei dazu entlassen, holzauge?
blog2011
@bh-roth: holzauge hat einen vor ihm fahrenden Trecker mit Anhängern gesehen. Bei jedem Überholvorgang sind Vorsicht und nochmals Vorsicht geboten, vollkommen klar. Wieso hier eine unklare -unübersichtliche (?)- Verkehrslage vorgelegen haben soll, kann ich beim Überholenden nicht erkennen, sondern nur bei seinem Kontrahenten.
Rentier_BV
Bei einer ähnlichen Situation wurde seitens des Gericht nur nach Aktenlage festgestellt, dass ein Einbiegender seine Absicht stoppen muss, wenn anzunehmen ist, dass die geplante Fahrbahn schon von einem anderen Fahrzeug belegt sein kann, auch wenn dieses unrechtmäßig den Fahrstreifen nutzt (Überholverbot).
Der Einbieger bezahlte alles.
umjo
blog2011, Du schreibst "...Bei jedem Überholvorgang sind Vorsicht und nochmals Vorsicht geboten, vollkommen klar. Wieso hier eine unklare -unübersichtliche (?)- Verkehrslage vorgelegen haben soll, kann ich beim Überholenden nicht erkennen..."
Und ich kann, trotz aller Vorsicht, bei diesem Statement keinen Sinn erkennen...
umjo
Rentier_BV, benenne wenigstens Ross und Reiter bitte!
Eine 'ähnliche Situation' gibt es zwar häufig, spielt aber für eine rechtliche Beurteilung des konkreten Sachverhalts aber so gar keine Rolle.
Und: "seitens des Gerichts" meint welches Gericht, welches Urteil, welches Aktenzeichen?
Wir wollen nachvollziehen können, und nicht rumrätseln!
Rentier_BV
Es war im Jahre 1996, ich habe im Überholverbot einen rechts abbiegenden LKW überholt und bin durch dessen Ausschwenken auf die Gegenfahrbahn ausgewichen.
Ca. 700 m weiter ist von links ein Bully in meine Richtung eingebogen, weil ich dem wiederum Richtung LKW ausgewichen bin, gab es erheblichen Sachschaden.
Das Ganze hat sich in Brandenburg abgespielt, die Polizei war völlig überfordert und hat mir erst mal ein Ticket wegen Überholen verpasst.
Alle dazu konsultierten Fachleute, Anwälte etc. gaben den Tenor mit "Ein Einbiegen auf eine besetzte oder voraussichtlich besetzte Fahrbahn ist nicht zulässig."
Der Grund für die Nichtbenutzbarkeit der fraglichen Fahrbahn ist unerheblich.

Im Fall von Holzauge hätte allein die Unübersichtlichkeit der Verkehrssituation den Einbieger abwarten lassen müssen, und schon gar nicht kurz vor einem Trecker.

Mein Unfallgegner hatte mich ja gesehen und ignoriert, dieser hat ja den gesamten Verkehr ignoriert.

Ich denke, Holzauge hat gute Karten; eventuell mit 25:75 oder besser wegzukommen.
Er sollte den "Besetzt" Aspekt auf jeden Fall mit seinem Anwalt beraten.
blog2011
@umjo: Du schreibst u.a.:"Und ich kann, trotz aller Vorsicht, bei diesem Statement keinen Sinn erkennen...". Schau genau hin. Meine Äußerungen bezogen sich auf einen Beitrag von bh_roth, siehe weiter oben.
holzauge
Es handelt sich um eine rein theoretische Frage. Es hat nicht wirklich gekracht.
Wir konnten beide noch rechtzeitig bremsen.
Aber an Euren Antworten sehe ich, dass die Sache nicht eindeutig zu klären ist.
Ich habe auch bei der Polizei und bei einem Anwalt nachgefragt. Auch hier keine eindeutige Antwort.
DerDoofe
Die Vorfahrtsituation dürfte wohl eindeutig sein.

Im Verkehrsrecht gibt es eine "Person", die in Zweifelsfällen entscheidet: Der von Palandt beschriebene Idealkraftfahrer. Wie hätte er sich in der zur Entscheidung stehenden Sache verhalten? Als Linksabbieger hätte er so lange gewartet, bis sich die Situation für ihn als Wartepflichtigem eindeutig darstellt.
Rentier_BV
Rriiiichtisch !
Matthew
Das Argument von derDoofe leuchtet zwar ein. Genau das gleiche Argument gilt aber auch für's Überholen.
Eine 50:50 Entscheidung würde mir deshalb sehr einleuchten.
dschinn
Dieses ganze Gesabbel um eine prozentuale Schuldverteilung geht mir voll gegen den Strich.

Wo bleibt da die Ehre des Autofahrers?

Wenn ich einen Fehler mache und dadurch einen Unfall verursache... dann gebe ich das zu und aus die Maus.

Seid Ihr Männer oder Mäuse?