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Gast

Streit an der Grundstücksgrenze

Im Einvernehmen mit dem damaligen Eigentümer wurden vor 35 Jahren u. a. Fichten, Ahorn an der Grundstücksgrenze gepflanzt. Birken sind wild gewachsen.

a) Die Bäume sind inzwischen sehr hoch, aber der folgende Nachbar verlangt den Rückschnitt sowohl in der Breite als auch in der Höhe. Gibt es eine Grenze, ab welcher Höhe ich nicht mehr verpflichtet bin, die überragenden Äste zu schneiden bzw. den Baum zu kappen?

b) Der Nachbar hat vor Jahren einen Wintergarten bis direkt zu unserer Grenze gebaut (um des Nachbarschaftsfriedens willen ließen wir dies damals zu); zudem grenzt seine Garage an unser Grundstück; nun aber verlangt er, dass wir die Äste so weit schneiden, dass beim Schneiden nichts auf seine Dächer fällt. Ferner haben wir schon eine Fichte geschnitten, damit sein Teich (wiederum direkt an unserer Grenze gebaut) nicht mit Nadeln verunreinigt wird. Nun hat er den Teich unter eine andere Fichte verlegt und verlangt jetzt die Kappung dieses Baumes.

c) Er hat schon einmal, ohne uns zu informieren einen Ahorn bei uns gekappt. Trotz Verbot ist er unbemerkt wieder auf unser Grundstück getreten, um Sträucher, die auf seinem Grundstück wachsen, zu schneiden. Er benutzt also unser Grundstück, um seine Sträucher zu schneiden, wir aber dürfen nur von unserem Grundstück aus die Äste entfernen, dazu müssen wir darauf achten, dass ja keine Äste und Blätter auf seinen Wintergarten und auf seine Garage fallen!
Wir möchten zunächst einen Schiedsmann einschalten, aber wir möchten Gerichtsentscheidungen zu den verschiedenen Fällen vorlegen. Wie ist die Rechtsprechung in den jeweiligen Fällen? Wie haben Gerichte in den verschiedenen Fällen entschieden?
Frage Nummer 3000069302

Antworten (11)
Rentier_BV
Wenn da kein Knallerbsenstrauch steht, sieht es schlecht aus:
a) für dich
b) für den Nachbarn
c) für die Kaninchen
d) für den Rasen
status-quo-fan
Deine durchaus verständlichen Fragen können hier nicht kompetent beantwortet werden.

Zum einen, weil sich an dieser Stelle eine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung verbietet.

Zum anderen, weil die Sache in ihrer Summierung doch zu kompliziert ist.

Ich empfehle eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Immobilienrecht - Kosten liegen bei maximal 190 Euro - in Anspruch zu nehmen.

Der haftet auch für den Rat, den er erteilt.
moonlady123456
Nachdem ein ähnlicher Streit mit den neuen Nachbarn meiner Eltern derart eskalierte, dass mein Vater der Nachbarin fast an die Gurgel wollte, wurde dort ein Obmann hinzugezogen. Das ist ein Mediator, von der Gemeinde gestellt. Mein Vater wollte einfach gerne, dass seine Fische nicht mehr vergiftet werden....
wokk
War das nicht ein wenig zu viel verlangt?
Wir wollen gerade, dass unsere Katzen nicht mehr geplättet werden!
moonlady123456
Katzen? Die sind doch schnell, die können doch fliehen.
wokk
Mit 120km/h in der Ortschaft ist mimi leider nicht schnell genug . . . .
moonlady123456
Naja, ein bisschen Schwund ist immer.
wokk
Ja und ein paar Tränen sind nicht schlimm oder?
solitude32
Tears will leave no stains.
Cordelier
Das ist deine Lösung.