['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Suche Rechtshilfe | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Suche Rechtshilfe

Mein kumpel (16) und ich (17) haben in einem geschäft geklaut. ich 2 t-shirts und er 2pullis und eine hose. als wir drausen waren kam der dedektiv und packte uns. mein freund ist entkommen und mich hatte er. ich hab versucht mich zu befreien und wir landeten beide auf dem boden. ich bemerkte es hat keinen sinn und ging mit. er hat kleine schirfwunden und zeigt mich an für körperverletzung. die polizei sagte es wäre kein diebstahl sondern Minderschwerer Raub. was ist meine mindeststrafe?
Frage Nummer 45848

Antworten (11)
bh_roth
Das ist eine echte Frage, und der entsprechende Paragraf ist allerdings nicht 142 (Fahrerflucht), sondern 249. Wenn du eine Waffe dabei hattest, und sei es nur ein Messer in der Tasche, kann schnell schwerer Raub nach 250 daraus werden. Ein minderschwerer Raub kostet von 6 Monaten bis 5 Jahre, wenn du nicht vorbestraft bist, auf Bewährung.
Erdbeer
ne des ist kein fake des ist mir echt passiert.. ich bin 17 jahre alt. muss ich wirklich 6 monate rein? vorbestraft bin ich auch nicht..
sunnyboy_1
man kann auch seinen Rechtsanwalt fragen, der weiss sicherlich besser bescheid, wenn er den tatsaechlichen Tatvorgang gehoert hat.
Selli64
Junge, Junge ... Deine Überschrift sollte mal lieber "Suche Rechtschreibhilfe" lauten. Was hast Du eigentlich in der Schule gemacht? An Klamotten gedacht? Wie kann man mit 17 Jahren bloß so einen fehlerhaften Text schreiben. Du willst Dich doch bestimmt mal irgendwo bewerben ... da sehe ich echt schwarz ....
Erdbeer
habe kein geld dafür und ich möchte meine eltern damit nicht belasten.. bis jetzt weis es nur meine mutter..
Erdbeer
ich habe es schnell geschrieben und achte bei so ewas nicht auf meine rechtschreibung..
Selli64
Geh zur öffentlichen Rechtsauskunft.
Erdbeer
kann mir keiner sagen was mit mir passieren wird? :(. ich bin nicht vorbestraft und erst 17.
Selli64
Mal im Ernst .... vielleicht hättet Ihr vorher mal überlegen sollen, was so etwas für Konsequenzen haben kann. Dann überlegt man es sich noch einmal, ob es das tatsächlich wert ist. Jetzt hast Du den Salat. Wenn Du nicht vorbestraft bist, kommst Du wohl mit einer Bewährungsstrafe davon. Allerdings wirst Du vorbestraft sein und das steht ziemlich lange in Deinem polizeilichen Führungszeugnis. Mit so einem Scheiß (zwei T-Shirts ... echt!!) verbaut man sich die ganze Zukunft. Wenn potentielle Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen, stehst Du gegenüber anderen Bewerbern doof da. Aber vielleicht öffnet Dir das ja die Augen und Du lässt in Zukunft so eine Scheiße bleiben.
PorterC
Junge, du versuchst dich rauszuwinden. Das ist jämmerlich. Du hast Mist gebaut, jetzt steh dazu. Erstens rede mit deinem Vater. Er wird es hin wie her erfahren. Denkst du nicht auch es ist besser wenn du es ihm selber sagst ? Oder soll er es von einem Rechtsanwalt / Richter aufs Auge gedrückt bekommen ?Zweitens geh zu einer Rechtsberatung. Drittens steh vor dem Jugendrichter ( so es zu einer Verhandlung kommt ) zu dem was du getan hast. ( Vor Allem zu der Erkenntnis , dass! es Sch** war )
Was dich erwartet kann von hier aus nicht ad hoc beantwortet werden. Das hängt von zu vielen Faktoren ab.Das kann von Sozialstunden reichen bis hin zu einer fetten Vorstrafe.
micle
Zitat: § 252 - Räuberischer Diebstahl - Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.

§ 249 Raub - (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person ..... wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Da du unter 18 Jahre alt bist wird das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen, d.h. daß die Strafe geringer ausfallen könnte.

Sprich mit deinem Vater und geht zusammen zu einem Anwalt!