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bh_roth

Telefon im Auto

Da das Telefonieren im Fahrzeug ohne Freisprecheinrichtung verboten ist (zumindest während der Fahrt) weiß eigentlich ein jeder. Darüber hinaus ist das Bedienen des Telefon und das Schreiben und lesen von SMS strafbewehrt. Kurz, das Hantieren mit dem Mobiltelefon.
Wie sieht das aus mit dem Nutzen des Smartphones als Navi? Da muss ich auch das Smarti bedienen, es hat zwar nichts mit telefonieren zu tun, aber ist dieser Fall nicht auch verboten?
Frage Nummer 43963

Antworten (8)
bh_roth
Lieber Amos, im Ernstfall wäre es mir egal, was irgendein "Wachtmeister" glaubt, wie das zu handhaben ist, ich würde in jedem Falle eine richterliche Entscheidung herbeiführen. Abgesehen davon kann es mich nicht treffen, weil ich die Navigation mit einem Smarti als Krücke ansehe, und mich deshalb immer auf ein erwachsenes Navi abstütze. Aber da die Verbreitung der Smarties immer größer wird, wird dies einige interessieren.
Meine persönliche Meinung ist, dass 90 % der Autofahrer überfordert sind, ein Navi während der Fahrt zu bedienen, z.B. ein Ziel einzugeben, und gleichzeitig fehlerfrei zu fahren. deshalb wäre dies gleichzusetzen mit dem Schreiben einer SMS, und müsste genauso bestraft werden können.
Oberguru
Eine Absurdität unseres Gesetzes. Ich darf mit Zigaretten, Getränken und Navis hantieren, aber nicht das Handy anfassen, solange es nicht in einer Freisprecheinrichtung hängt.
Sockenpuppe
Hehe! Und Funken während der Fahrt! Und in die Außenlautsprecher quatschen!
bifu70
Du darfst dein Smartphone nach aktueller Rechtsprechung dann nutzen, und zwar auch als Navi (aber auch mit anderen Funktionen), wenn es fest in einer Halterung fixiert ist. Sobald du es in der Hand hältst, ist hingegen egal, ob du damit navigieren, deine Oma anrufen oder einfach nur auf die Uhr gucken wolltest: Das ist untersagt.
antwortomat
Du darfst es natürlich als Navi nutzen, aber während der Fahrt nicht bedienen. Egal ob fest eingebaut oder nicht.
Sockenpuppe
Eine CB Funk Mobilstation darfst du aber verwenden!
bh_roth
Das, lieber Amos, war / ist auch mein Kenntnisstand. Und es gibt da auch keine Möglichkeit, sich auf einen Verbotsirrtum zu berufen. Wie ich schon erwähnt habe, betrifft mich dieses Problem nicht.
Ich sehe die Schwierigkeiten der Ordnungskräfte mit dem Umgang der Ausrede, man habe nicht telefonieren wollen, sondern nur Navigieren. Und hier hat das OLG im von dir zitierten Urteil Rechtssicherheit geschaffen.
hphersel
aber das hatte Bifu70 doch schon geschrieben: Zitat: Du darfst dein Smartphone nach aktueller Rechtsprechung dann nutzen, und zwar auch als Navi (aber auch mit anderen Funktionen), wenn es fest in einer Halterung fixiert ist.