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Gast

Trennung - Nutzung als alleinige Mieterin der Wohnung

Ich habe den Mietvertrag alleine unterschrieben, zu 90% wurde die Miete von meinem Kto. abgebucht. Ich habe 2 Teilzeitjobs in der Nähe der Wohnung.

Mein Mann war weder bei der Besichtigung der Wohnung noch bei Vertragsabschluss anwesend. Er geht nicht arbeiten und macht nichts im Haushalt. Er bemüht sich nicht um eine eigene Wohnung. Wenn ich ausziehe, wird er keine Miete zahlen und es auf eine Räumungsklage ankommen lassen.

Was muss ich tun, damit ich die Wohnung alleine nutzen kann.
Frage Nummer 89538

Antworten (3)
moonlady123456
Lieber Gast, Sie wissen, dass es in D so etwas wie Anwälte gibt?
Suchen Sie sich jemandem mit dem Zusatz "Fachanwalt für Familienrecht".
Viel Glück
hphersel
Der Tipp mit dem Schösser-austauschen ist ebenso häufig wie falsch. Wenn ich die Fragestellerin richtig verstehe, will sie sich von ihrem Mann trennen, aber der will nicht aus der Wohnung 'raus. Ich denke auch, dass es ohne Anwalt und ggf später ohne Gerichtsvollzieher nicht gehen wird. Schlosstausch, damit der Mann sozusagen "kalt entmietet" wird, geht nicht. NACH dem Auszug ist das eine andere Sache...
elfigy
Einfach ausziehen, das dachte ich auch zuerst. Neue Wohnung suchen, die alte Whg. kündigen und ausziehen. Aber so einfach ist das nicht, die Frau Gast ist als Mieterin dafür verantwortlich, dass die Wohnung zum vorgesehenen Zeitpunkt leer ist. Wenn der Mann tatsächlich drin bleibt, muss sie für alle Kosten aufkommen. Also muss sie ihn doch hinausklagen. Das ist wahrscheinlich billiger.