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Hendrik Berger

Übernimmt die Krankenkasse eigentlich die Kosten für Zahnspangen die medizinisch notwendig sind? Wer kann mir weiterhelfen?

Frage Nummer 37063

Antworten (9)
serefine
Zahnarzt
serefine
Quatsch dich ruhig aus, ich lese sowas gern シ
serefine
Fehlanzeige ☠
serefine
Auch wenn du es nicht glaubst, aber das interessiert mich nicht.
wenn der Stern meine Antworten nicht löscht, ist das nicht mein Problem.
bh_roth
Lass dir die Zahnspange in Polen, Tschechei oder Ungarn machen. Du bekommst dieselbe Qualität zu einem Preis, der geringer ist als deine Zuzahlung in Deutschland wäre. Im Falle Ungarn wird dir sogar der Flug nach Budapest bezahlt, Am Flughafen wirst du abgeholt und zur Zahnklinik gefahren, die unter deutscher Leitung ist.
Elke Werner
Die Kosten für medizinisch notwendige Zahnspangen werden in der Regel zu 80% beim ersten Kind von der Krankenkasse übernommen und beim zweiten Kind 90%. Der Rest von den Kosten muss dann selbst übernommen werden. Wichtig ist, dass das Kind (oder Kinder) minderjährig sind. In jedem Fall sollte man vor der Behandlung beim Zahnarzt, sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.
MikoBlankito
Die kompletten Kosten für eine medizinisch erforderliche Zahnspange werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. In der Regel ist eine Zuzahlung von 10 Prozent selber zu tragen. Man sollte sich frühzeitig einen Antrag auf Kostenbefreiung zusenden lassen, denn so werden nur insgesamt 3 Prozent des jährlichen Lohnes veranschlagt, die man als Zuzahlung zu tragen hätte. Gerade bei Zahnbehandlungen kann sich das lohnen.
TriFranter
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für diese Behandlungsmethode 90 Prozent der Kosten. 10 Prozent bleiben als Selbstbehalt zu zahlen. Zahnersatz hat einen noch höheren Selbstbehalt. Zahnspangen bilden hier eine Ausnahme. Es ist egal, ob die Zahnspange medizinisch angeordnet ist. Der Selbstbehalt bleibt bestehen.
Ariette
Leider hast du nicht geschrieben, ob es um Kinder geht oder dich. Bei Kindern (unter 18 Jahre), zahlt die gesetzliche Krankenkasse 90 bzw. 80%, wenn die Behandlung erfolgreich war, bekommt man den Rest auch zurück. Darin ist aber nur das billigste enthalten. Also festsitzende Spange, ohne Versiegelung der Zähle, mir großen Bricketts. Alles, was an "Luxusbehandlung" dazu kommt, muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Bei Erwachsenen muss die gesamte Behandlung selbst gezahlt werden, außer es gibt schwerwiegende Kieferanomalien.Ach und die medizinische Notwendigkeit ist auch einigermaßen hoch angesetzt. Da müssen die Zähne schon ziemlich schief sein. Sinnvoll kann einen Zusatzversicherung sein, aber da muss man drauf achten, dass die auch zahlen, wenn die gesetzliche nicht zahlt.