Verjährung der Ermittlung zum Fahrzeugführers
Ist die Ermittlung verjährt, wenn am 07.01. geblitzt wurde und der Bußgeldbescheid am 29.04.2015 ausgestellt wurde? Weder per Einschreiben, noch hat sich bis dato 07.07.2015 jemand dazu geäußert.
Ermittelt wurde lt. Bescheid vom 29.4.1025 über Passbildabgleich. Bis dato erhalte ich trotzdem noch Mahnungen, um die Rechnung zu begleichen.
Reagieren und auf Verjährung hinweisen oder aussitzen?
Vielen Dank
Ermittelt wurde lt. Bescheid vom 29.4.1025 über Passbildabgleich. Bis dato erhalte ich trotzdem noch Mahnungen, um die Rechnung zu begleichen.
Reagieren und auf Verjährung hinweisen oder aussitzen?
Vielen Dank
Antworten (7)
Was soll denn verjährt sein?
Die Ordnungswidrigkeit, wir gehen mal von einer Strafe unter 1000 Euro aus, verjährt nach 3 - 6 Monaten. Die Verjährungsfrist verlängert sich durch Zusendung des Anhörungsbogens. Den wirst Du oder der Halter bekommen haben.
Bis zum Ende der Frist muss der Bussgeldbescheid ergangen sein. Das ist er.
Ich vermute mal, dass das Bussgeld nach der üblichen Frist verjährt, also Bussgeldbescheid ergangen am 29.04.2015, Bussgeld verjährt 31.12.2018.
Somit zahle mal schnell, sonst wird es ganz teuer ...
Die Ordnungswidrigkeit, wir gehen mal von einer Strafe unter 1000 Euro aus, verjährt nach 3 - 6 Monaten. Die Verjährungsfrist verlängert sich durch Zusendung des Anhörungsbogens. Den wirst Du oder der Halter bekommen haben.
Bis zum Ende der Frist muss der Bussgeldbescheid ergangen sein. Das ist er.
Ich vermute mal, dass das Bussgeld nach der üblichen Frist verjährt, also Bussgeldbescheid ergangen am 29.04.2015, Bussgeld verjährt 31.12.2018.
Somit zahle mal schnell, sonst wird es ganz teuer ...
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@Ing. Du sicher, dass die Verjährung genau 3 Monate sind?
Nicht 3 Kalendermonate nach Ablauf des aktuellen Monats?
Dann wäre nämlich 7.1. geblitzt, 1.2. Beginn der Verjährung, 29.4. noch vor dem 30.4. rechtzeitig erlassener Bussgeldbescheid.
Dann wäre sogar ohne Anhörungsbogen alles in den Fristen.
Dabei gilt, wenn man nicht schon deutlich bekannt ist, dass das Ordnungamt immer erst einen Anhörungsbogen schickt, bevor sie die Bilder vergleicht.
Nicht 3 Kalendermonate nach Ablauf des aktuellen Monats?
Dann wäre nämlich 7.1. geblitzt, 1.2. Beginn der Verjährung, 29.4. noch vor dem 30.4. rechtzeitig erlassener Bussgeldbescheid.
Dann wäre sogar ohne Anhörungsbogen alles in den Fristen.
Dabei gilt, wenn man nicht schon deutlich bekannt ist, dass das Ordnungamt immer erst einen Anhörungsbogen schickt, bevor sie die Bilder vergleicht.
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Ich weiß nicht wo die Problematik liegt, ist man erkannt mußt du zahlen, dann ist der Kram erledigt.
Allerdings ist das anders bei Motorradfahrern, Mein Bruder ist vor zwei Jahren mit weit überhöter Geschwindigkeit geblitzt worden mit zuzätzlichen Blitzer von hinten wegen des Kennzeichen. Nun ist aber das Motorrad auf meinen 85 jährigen Vater zugelassen und anhand des Fotos ist der Fahrer nicht zu erkennen.
Und ein paar Wochen später stand das Ordnungsamt an der Tür von meinen Eltern und wollten wissen wer gefahren ist. Da mein Vater es nicht gewesen sein kann und ich als zweiter Sohn keine Fahrerlaubnis dafür habe (wußten die alles schon im voraus) könnte es nur mein Bruder gewesen sein. Mein Vater sagte das er nicht weiß wer an dem Tag das Fahrzeug geführt hat, danach wurde die Geschichte eingestellt weil kein Fahrzeugführer zu dem Zeitpunkt ermittelbar war.
Allerdings ist das anders bei Motorradfahrern, Mein Bruder ist vor zwei Jahren mit weit überhöter Geschwindigkeit geblitzt worden mit zuzätzlichen Blitzer von hinten wegen des Kennzeichen. Nun ist aber das Motorrad auf meinen 85 jährigen Vater zugelassen und anhand des Fotos ist der Fahrer nicht zu erkennen.
Und ein paar Wochen später stand das Ordnungsamt an der Tür von meinen Eltern und wollten wissen wer gefahren ist. Da mein Vater es nicht gewesen sein kann und ich als zweiter Sohn keine Fahrerlaubnis dafür habe (wußten die alles schon im voraus) könnte es nur mein Bruder gewesen sein. Mein Vater sagte das er nicht weiß wer an dem Tag das Fahrzeug geführt hat, danach wurde die Geschichte eingestellt weil kein Fahrzeugführer zu dem Zeitpunkt ermittelbar war.
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Eine Ordnungswidrigkeit wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr verjährt nach 3 und nicht nach 3-6 Monaten. In diesen 3 Monaten muss einer Person ein konkreter Tatvorwurf zugestellt werden. Danach beginnt die Verjährung erneut. Da aber der Tatvorwurf schon verjährt ist, kann sich der Fragesteller bequem zurück lehnen.
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Und bh_roth,
glaubst Du wirklich, dass zwischen Blitzen und Zusendung des Bussgeldbescheides kein Anhörungsbogen (Tatvorwurf) zugeschickt wurde?
Damit wären die 3 Monate wieder von vorne angelaufen. Und wenn die Stadtkasse/das Ordnungsamt den Versand des Anhörungsbogens gut abpasst, dann kann es halt 6 Monate bis zur Verjährung dauern.
Darum 3-6 Monate (in Summe)
glaubst Du wirklich, dass zwischen Blitzen und Zusendung des Bussgeldbescheides kein Anhörungsbogen (Tatvorwurf) zugeschickt wurde?
Damit wären die 3 Monate wieder von vorne angelaufen. Und wenn die Stadtkasse/das Ordnungsamt den Versand des Anhörungsbogens gut abpasst, dann kann es halt 6 Monate bis zur Verjährung dauern.
Darum 3-6 Monate (in Summe)
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Verstehe ich nicht, lieber ing. Die Tat wurde am 07.01. begangen, der Bescheid ist datiert vom 29.04. Somit ist am 08.04. die Verjährung eingetreten, oder? Der Fahrzeugführer hat erst nach 3 Monaten erfahren, dass er als Beschuldigter geführt wird.
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Abgesehen davon, dass der Fragesteller nichts zu einem Anhörungsbogen sagt und wir somit nicht wissen, ob der Verstoss verjährt war, muss er gegen den Bussgeldbescheid rechtzeitig Einspruch einlegen.
Sonst wird der Bussgeldbescheid rechtskräftig und fällig, selbst wenn die Verjährung eingetreten ist.
Sonst wird der Bussgeldbescheid rechtskräftig und fällig, selbst wenn die Verjährung eingetreten ist.
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