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Gast

Vermiertin will mich Kündigen

Meine Vermieterin will mich Kündigen nur weil mein Sohn zugezogen ist. Ich Wohne in einer 4 Zimmerwohnung mit meiner Tochter nun ziht mein Sohn zu mir (16 Jahre alt) jetzt will mich meine Vermieterin Kündigen, kann sie das????
Frage Nummer 35894

Antworten (6)
bh_roth
Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Nutzungsänderung der Wohnung. Ob das ein Kündigungsgrund sein kann, der auch vor Gericht Bestand hat, kann ich nicht sagen. Vielleicht gibst du deiner Vermieterin höflicherweise eine Gelegenheit, die Miete zu erhöhen und alles wäre gut?
hphersel
wieso Nutzungsänderung? Ob zwei doer drei Personen in einer Wohnung wohnen, ist für die Wohnung und ihre Nutzung unerheblich. Anders sieht es bei den teilweise von der Anzahl der Bewohner abhängigen Nebenkosten aus. Die müssten angepasst werden.
Nein, die Gründe für die Kündigung liegen woanders; der Zuzug des Sohnes ist wohl nur vorgeschoben. Und der Fragesteller braucht Hilfe vom Mieterverein.
Skorti
M.E. Nein. Es liegt natürlich keine Nutzungsänderung vor, nur weil die Familie jetzt mit 3 statt 2 Personen dort wohnt. Anders als eine Untervermietung ist der Zuzug von Lebenspartnern oder Familienmitgliedern dem Vermieter zwar mitzuteilen, aber, solange die Wohnung aufgrund der Größe nicht ungeeignet ist, kann dieser die Wohnung nicht aus diesem Grund kündigen.
bifu70
Mein Erkenntnisstand diesbezüglich deckt sich mit dem von Skorti. Wenn die Wohnung also auch mit drei Personen vernünftig zu bewohnen ist, steht dem Zuzug eines weiteren Familienmitglieds nichts entgegen. Eine Nutzungsänderung hingegen betrifft die Frage, ob Räumlichkeiten zu Wohnzwecken oder gewerblich genutzt werden - ganz anderes Thema.
bh_roth
Alles richtig. Ich lag falsch. Es ist natürlich keine Nutzungsänderung. Man kann davon ausgehen, dass in einer 4-Zimmer-Wohnung noch Platz ist für den Sohn. Bleibt also die Anpassung der Nebenkosten.
Jetzt aber noch einmal ein paar Korithen geka...t: Natürlich kann die Vermieterin kündigen. Aber rechtswirksam wird die Kündigung aus den geschilderten Gründen nicht.
schberg
Peinlich, peinlich,
warum werden Beiträge mit solch einer miserablen Rechtschreibung überhaupt zugelassen?
Ansonsten einfach zum Mieterverein und alles erledigt sich von selbst!
Gruss aus Thailand
schberg