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Franky Fisch

Ich wollte ein Abo kündigen, aber die Kündigung kam mit dem Vermerk „Annahme verweigert“ zurück. Was kann ich da jetzt noch tun?

Frage Nummer 44543

Antworten (6)
bh_roth
Es gibt mehrere Zustellformen: Den normalen , den eingeschriebenen und den eingeschriebenen Brief mit Rückschein. Bei allen diesen Zustellformen kann die Annahme verweigert werden. Es gibt aber eine kaum bekannte und praktizierte Zustellform, bei der der Empfänger keine Möglichkeit hat, die Zustellung zu verhindern: Die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.
harryvic
Eine Kündigung ist eine empfangsbedurftige Willenserklärung. Es kommt nur auf den Zugang in den Machtbereich des Empfängers an. Dazu genügt auch ein Einwurf-Einschreiben. Beim Kuvertieren des Briefes sollte man einen Zeugen dabei haben.Dieser könnte im Zeifel bestätigen, dass im Umschlag die Kündigung war.
Uwealist
Wenn eine Kündigung mit dem Vermerk Annahme verweigert zurück kommt, würde ich auf jeden Fall einmal anrufen und fragen, was da los ist. Eine Kündigung sollten Sie immer per Einschreiben verschicken, dass Sie einen Beweis dafür haben. Achten Sie darauf, dass die Kündigung zu den genannten Terminen erfolgt, lesen Sie gewissenhaft den Vertrag durch und kontrollieren Sie die Adresse.
Mirffer12
Heben Sie auf jeden Fall alle gesendeten und empfangenen Schriftstücke auf. Wenn Sie das Abo innerhalb der festgelegten Frist gekündigt haben, muss Ihr Vertragsspartner auf jeden Fall Ihre Kündigung akzeptieren. Im Notfall müssen Sie, wenn Sie richtig gehandelt haben und der Vertragspartner die Kündigung nicht annimmt, einen Rechtsanwalt kontaktieren und den Fall zur Anzeige bringen.
MaureenOHara
bh_roth hat (wie immer) Recht: bei der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kann die Annahme nicht verweigert werden: ist zwar etwas teurer (so um die 15 €), aber Sie gehen sicher, dass die Kündigung ankommt.
Ich persönlich schicke die Kündigung noch zusätzlich per Fax an den Empfänger.
JanLohmer2
Das hört sich nach einer richtig windigen Abofalle an. Sie könnten noch einen Versuch starten und die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein an die Ihnen bekannte Anschrift senden. So haben Sie wenigstens letztendlich einen Beleg, dass Sie die Kündigung fristgerecht ausgesprochen haben. Wenn das nichts hilft, bleibt Ihnen nur noch der Weg zu einem Rechtsanwalt übrig.