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Gast

Vermieter Problem

Hallo, ich wohen seit neuestem in meiner gemieteten Wohnung von meinem Vermieter auf seinem Grundstück. Wir sind ein 2 Parteien Haus, einmal mein Nachbar von unten der ein Seperaten Eingang hat und ich wo oben wohnt. Seit ich meinem Vermieter verboten habe einen Schlüssel von meiner Wohnung zu haben ist er immer ekelhafter zu mir. Andauernd macht er das Licht im keller an (das zahl ich, mein Nachbar das flurlicht) und lässt es stunden laufen somit meine Stromrechnung explodiert.
Darf er denn das Gebäude andauernd betreten was gemitet ist von 2 personen ( mehr wohnen da nicht.)
Zudem hat er überhaupt ein Recht darauf in den keller von meinem Nachbar und mir zu gehen und dort von ihm private sachen abzustellen?
Danke für Antworten im Vorraus.
Frage Nummer 3000294206

Antworten (24)
dschinn
Ich schlage vor, du suchst dir eine andere Wohnung.
Da wo, da wirst du nicht glücklich werden, glaube mir.
Vandit
Das hört sich nach baldiger Eskalation an. Wer seinem Vermieter etwas "verbietet" , wird dort nicht glücklich. Was genau bedeutet "immer ekelhafter zu mir"?
Da haben sich wohl zwei gesucht und gefunden. Einer ist kleinlich, einer schikaniert gern.

Also: Andere Wohnung suchen und dort von Anfang an besser auftreten.
rayer
Wunderbar das Gäste Bashing. Seit wann hat ein Vermieter Anspruch auf meinen Wohnungsschlüssel?
ingSND
Wie es in den Wald hinein schallt ...
Zunächst mal mach Dir klar, dass es sein Haus ist. Er darf es betreten, wann immer er will und so oft er will.
Es ist sein Keller. Er darf abstellen, wie, wo und wieviel er will, solange Brandschutz und Fluchtwege erhalten bleiben und der Zugang zu den gemieteten Kellerräumen nicht behindert wird.
Das mit dem Licht ist nicht nett von ihm, aber dein Strompreis "explodiert" nicht. Eine LED-Leuchte kostet bei 24/7 Betrieb ca. 25€/a. Muss nicht sein, ist aber keine Katastrophe.
Das mit dem Schlüssel ist wiederum nicht nett von Dir. Ich verstehe sehr gut, was Dich dabei antreibt, aber der Vermieter sieht nur, dass er im Notfall nichts tun kann, um sein Eigentum vor Schaden zu bewahren.
Mach einen Termin mit ihm, diskutiert, wie ihr das Schlüsselproblem lösen könnt (Schlüssel in einem versiegelten Umschlag oder bei Dritten, ihr findet da was). Wenn das Problem gelöst ist, dann gibt sich mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch der Rest. Und was die Lampe betrifft: sprich auch das an. Vermute nie Absicht, wenn es schlicht Unfähigkeit sein kann. Vielleicht ist Dein Vermieter einfach nur vergesslich, da hilft ggf der Einbau eines Zeitrelais.
Skorti
Naja, für mich ist auch klar, dass der Vermieter keinen Anspruch auf den Schlüssel für eine vermietete Wohnung hat. Ich gehe auch davon aus, aber das ist nur eine Vermutung, dass der Vermieter dem Mieter mitgeteilt hat, er würde einen Schlüssel für Notfälle behalten oder gefragt hat, ob er das dürfe, und der Mieter hat das abgelehnt. Die Formulierung "verboten" ist hier vielleicht etwas stark.
Was aber genauso klar ist, der Vermieter darf das Haus betreten, die "2 Personen" haben ja nicht das Haus gemietet, sondern nur die Wohnungen im Haus. Wobei ich bei separaten Eingängen schon davon ausgehe, dass es keinen Hausflur gibt, den der Vermieter betreten dürfte, da alles ab Haustür schon zur Wohnung gehören könnte.
Ob beim Betreten des Kellers und Abstellen von Sachen, die vermieteten Kellerräume oder Gemeinschaftsbereiche gemeint sind, wird auch nicht klar. Dabei gilt für die Gemeinschaftsbereiche eindeutig ein Ja.
Ich würde auch eine LED-Lampe kaufen und dann wäre mir das Licht auch egal.
rayer
Wusste überhaupt noch nicht, dass so viel Unsinn aus einem Wald schallen kann.
rayer
Und nein, ich vermute keine Absicht. Den Rest kann ich allerdings bestätigen.
Vandit
Genau an diesem "verboten" habe ich mich auch gestört. Bei dem Schlüsselproblem gibt es überhaupt nichts zu diskutieren. Ein Vermieter darf keinen Schlüssel zu einer vermieteten Wohnung haben und es wächst auch kein Problem daraus, sein Eigentum nicht schützen zu können.
Ist Gefahr im Verzug, so gibt es die Feuerwehr, die eine Wohnung öffnet. Es ist nicht das Recht eines Vermieters, in so einem Fall mit einem illegal einbehaltenen Wohnungsschlüssel die Tür zu öffnen.
rayer
Immer noch falsch. Dürfen darf er schon, allerdings nur mit der Einwilligung des Mieters. Da ein Verbot ausgesprochen wurde, ist die Sache wohl klar. Das Haus betreten ist nicht zu verbieten, die Mietsache bedarf der Absprache und wenn der Keller vermietet ist, gilt das Gleiche wie für die Wohnung.
Vandit
"Dürfen darf er schon, allerdings nur mit der Einwilligung des Mieters."
Stellst Du Dich absichtlich dumm?
rayer
Kannst Du absichtlich Texte nicht verstehen? Es gibt kein Gesetz, dass mein Vermieter nicht meinen Wohnungsschlüssel haben darf, wenn ich dies zugestehe.
rayer
Ich vergaß, Du hast ja ein Problem mit Aussagen, die mit der Einschränkung "wenn" dann... formuliert werden.
ingSND
Nein Vandit, das hat ich mich auch gestört. Es ist NICHT verboten, dass der Vermieter einen Schlüssel hat. Ich würde sogar so weit gehen, dass ein Großteil der Vermieter mit nicht mehr als einer handvoll Wohnungen einen Schlüssel hat. Mit oder ohne Wissen des Mieters.
Ohne Wissen des Mieters ist es tatsächlich verboten, mit Wissen (und Zustimmung) nicht.
Lerne sauberes Deutsch, dann entdeckst Du vielleicht den Unterschied.
ingSND
Abgesehen von dieser Feinheit hast Du formal völlig Recht, die Haltung nutzt hier aber dem Fragesteller gar nichts, weil genau diese Haltung Probleme bereitet.
Zwischenmenschlich interessiert das Gesetz oft wenig. Man sollte seine Rechte kennen, aber auch wissen, wann man auf deren Einhaltung in gegenseitigem Interesse nicht bestehen muss.
rayer
Meine Haltung ist zu 100% wie die des Fragestellers. Ein Vermieter würde nie mehr einen Wohnungsschlüssel von mir bekommen. Ich habe als junger Mensch auch mal zur Miete gewohnt, der Besitzer hatte einen Schlüssel, bis zu dem Tag, als ich überraschend nach Hause kam und die Vermieterin stand mit einer ihrer Freundinnen in meiner Wohnung und haben die schicke Dachwohnung begutachtet. Meine Wohnung ist unverletzlich, da gibt es kein Verzicht auf meine Rechte.
Man sollte vielleicht eher wissen, wann es Zeit ist, mit dem Unsinn der Zwischenmenschlichkeit und des Betriebsfriedens aufzuhören.
ingSND
Nun, auch von mir würde der Vermieter keinen Schlüssel bekommen. Ich hatte in der Vergangenheit aber auch das Glück, dass ich professionelle Vermieter hatte, für die das selbstverständlich war.
Das nützt nur unserem Fragesteller nix. Auf Dauer ist so eine Situation belastend (auch weil irgendwann Mücken zu Elefanten mutieren). Also: change it, love it or leave it. Finde eine Lösung für das Schlüsselproblem, ohne dem Vermieter "freien" Zugang zu gewähren. Ich weiß nicht, wo meine Schmerzgrenze läge, weil ich sie nicht austesten musste. Aber zumindest heute hat ein Freund in der Nachbarschaft meine Schlüssel, wenn das Haus länger als zwei Tage leer ist.
Vandit
Ihr habt doch echt den Schuss nicht gehört. In der Stadt ist es verboten, schneller als 50 km/h zu fahren. Und nun kann man natürlich tausend Zusätze machen, wann es nicht verboten ist. Oder man begreift Geschriebenes.
ingSND
Ich kann Dir jederzeit den Gesetzestext heraussuchen, der es verbietet, innerorts schneller als 50 km/h zu fahren.
Finde doch bitte die Passage, die es einem Vermieter verbietet, einen Schlüssel seiner vermieteten Wohnung zu HABEN.
Er darf den Schlüssel nicht NUTZEN, das ist klar, aber that's it.
Ich bin übrigens auch von keinem Gesetz dazu verpflichtet, meine Wohnung abzuschließen. Meine Hausratversicherung wird sich im Falle eines Diebstahls totlachen, aber das ist dann ein anderes Problem.
Skorti
Dazu gibt es kein Gesetz, aber ausreichend Urteile, die es dem Vermieter verbieten, ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel zu behalten. (z.B. Az. 13 U 182/06 LG Celle, Az. 1 S 281/53 LG Kassel, Az.: 33 C 1156/16 Amtsgericht Frankfurt)
Der Vermieter darf einen Schlüssel zum Mietobjekt nicht nur nicht nutzen, er darf ihn auch ohne Zustimmung nicht behalten.
"Eigentümer einer Immobilie sind grundsätzlich nicht berechtigt, einen oder gar mehrere Schlüssel eines vermieteten Objekts einzubehalten."
"Nach dem Gesetz hat der Vermieter alle Schlüssel zur Mietwohnung dem Mieter zu geben. Tut er das nicht, kann sich der Mieter wehren: Unter bestimmten Voraussetzungen kann er die Herausgabe der Schlüssel verlangen und sogar das Schloss auswechseln lassen. "

Aber daraus folgt ein anderes Problem:
Ist der Mieter längere Zeit abwesend, muss er für den Fall, dass es zu einem Notfall, wie z.B. einem Wasserrohrbruch, einen Schlüssel bei einem Dritten hinterlegen und dem Vermieter dessen Kontaktinformationen zukommen lassen (BGH 20.10.1971 Az. VIII ZR 164/70). Nur wenn er keine andere Sicherungsmöglichkeit hat, muss er die Schlüssel dem Vermieter bzw. Hausverwaltung geben (LG Düsseldorf 07.07.1960 Az. 12 S 132/60).
ingSND
@skorti: an dieser Stelle besteht überhaupt kein Dissens. Wenn es der Mieter nicht will, darf der Vermieter keinen Schlüssel haben. An der Stelle sind wir uns alle einig.
Aber laut Vandit darf er niemals nie nicht einen Schlüssel besitzen, auch dann nicht, wenn es für den Mieter okay ist. Er müsste die Annahme verweigern, wenn ihm der Mieter den Schlüssel in die Hand drückt.
Ich hoffe doch mal, bis auf den einen sind wir uns einig, dass es unter solchen Umständen dem Vermieter gesetzlich gestattet ist, den Schlüssel für Notfälle zu verwahren und bei Bedarf mit Zustimmung (!) des Mieters zu verwenden.
rayer
Mir ist auch nicht klar, weshalb das Verhältnis zum Vermieter belastet wird, wenn ich auf die Herausgabe sämtlicher Schlüssel zu meiner Wohnung bestehe. Das ist so Usus und Gesetz sowieso. Ich wäre eher misstrauisch, wenn die Schlüssel nicht völlig ohne Kommentar in meine Hände übergehen. Mag sein, die Formulierung "verboten" deutet auf ein angespanntes Verhältnis hin, das kommt aber früher oder später mit jedem Vermieter, also auch völlig normal.
Das mit dem Licht ist Spekulation und müsste protokolliert werden.
Zum Keller hilft der Blick in den Mietvertrag.
Ist der Kellerraum zur Wohnung vermietet, hat der Vermieter seinen Krempel zu entfernen und die Tür zum Raum wird vom Mieter abgeschlossen, wenn das möglich ist.
Bei einem einzelnen Raum zur Wohnung mitvermietet eine Kleinigkeit, etwas schwieriger wird es, wenn das ein gemeinsamer Kellerraum ist oder im Mietvertrag nur die Mitbenutzung genannt wird.
rayer
Ein Tipp zur Hausratversicherung. Man schließt grobe Fahrlässigkeit für kleines Geld (ca.10% Mehrbeitrag) mit ein. Die gibt es bei der großen Versicherung mit dem blauen Vogel im Logo auf alle Fälle, bei den sonstigen vermutlich auch.
micle
Was der Fragesteller nicht erklärt, aber durchaus möglich ist, ist, dass der Vermieter Räume im Untergeschoss nicht vermietet hat, sondern selbst nutzt. Natürlich kann er diese Räume (über Treppenhaus und Kelleerflur) betreten, so oft er will, und muss dazu zwangsläufig das Licht im Keller einschalten. In diesem Fall muss er sich aber an den Kosten beteiligen, die umgelegt werden, z.B. Strom für die Kellerbeleuchtung, Treppenhausreinigung etc. Ein Blick in den Mietvertrag hilft hier weiter.
Vandit
"Aber laut Vandit darf er niemals nie nicht einen Schlüssel besitzen, .........auch dann nicht, wenn es für den Mieter okay ist. "
Schwachsinn, das habe ich nicht geschrieben.