['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Vom Mietvertrag zurück treten wegen fehlendem Kabel? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Tatogo

Vom Mietvertrag zurück treten wegen fehlendem Kabel?

In meinem Mietvertrag stand, ich hätte einen Kabelanschluss. Zu meinem Entsetzen musste ich feststellen, dass das Kabel noch nicht einmal bis in mein Stockwerk verlegt wurde. Einzugstermin war der 15.02.2014 und das Kabel ist immernoch nicht verlegt. Seit zwei Wochen versuche ich nun an nähere Informationen zu kommen doch weder Hausverwaltung noch Leitung können mir welche geben. Ist das ein Grund für mich um fristlos zu kündigen?
Frage Nummer 89607

Antworten (24)
Opal
Nun ja, in gewisser Weise stellt das einen Mangel dar der dir im Mietvertrag zugesichert worden ist. Wenn du unter mehreren Wohnungen wählen kannst, auch jetzt noch, also mühelos in eine andere Wohnung ziehen kannst (mit Kabelanschluß), wäre dies zu überdenken.
bh_roth
Nach meinem Verständnis nicht. Aber ich gebe auch keine Rechtsberatung. Für mich gehört ein Kabelanschluss nicht zur Mietsache. Du musst das Kabel auch gesondert bezahlen. Also wäre das auch - folgt man meiner Einschätzung - kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Auf der anderen Seite muss ich mich fragen, wie fernsehsüchtig jemand sein kann, der darüber nachdenkt, eine Wohnung kündigen zu wollen, weil er nicht über 2386 Fernsehkanäle verfügt.
Dorfdepp
Dann kündige doch fristlos, wenn du sofort eine andere Wohnung bekommst, was ziemlich unrealistisch ist. So unrealistisch ist auch die Frage.
Bester
Wie bitte? Einzugstermin vor fünf Tagen, aber seit 14 Tagen weißt Du, daß kein Anschluß vorhanden ist. Dann kannst Du natürlich nicht fristlos kündigen, da Dir bei Vertragsabschluß dieser Mangel bekannt war.
Dorfdepp
@ Bester
Der Vertragsabschluss war bestimmt nicht 14 Tage vor dem Einzugstermin. Möglich, aber unwahrscheinlich. Man muss ja auch die alte Wohnung fristgerecht kündigen.
Bester
@dorfdepp: Wer wegen eines fehlenden Kabelanschlusses fristlos kündigen will, dem traue ich zu, daß er bereits im Vorfeld die alte Wohnung verlassen hat.
Opal
Jetzt mal ganz Bewertungsfrei. Nen fehlender Kabelanschluß ist schon Shice. Mann/Frau kann nur z.B. I-Net über die Telefonleitung (Telekom???) beziehen, wenn derjeneige zu weit weg vom Knotenpunkt ist, nur mit einer nicht mehr (zu heutigen Zeiten) tolerierbaren Einschränkung oder Funk über nen Stick,Fernsehen evtl über DVBT, wo einige Programme demnächst abgeschaltet werden usw.
Dorfdepp
@ Bester
Ein Mietnomade??? Wer sonst verlässt seine alte Wohnung, ohne eine neue zu haben?
@ Opal
Das hätte ich selbst kaum besser sagen können.
Bester
@dorfdepp: Könnte auch sein, daß er das Hotel Mama endlich verlassen hat.
Opal
Andersherum, der Kabelanschluß im Haus ist ja vorhanden , nur halt nicht in deine Wohnung verlegt. Hmmm, wenn du nen Kabelvertrag mit deinem anssässigen Kabelanbieter machst, verlegt der Techniker eigentlich auch die Leitung (wenn nicht vorhanden) in deine Wohnung, auch evtl. von Außen (wenn der Hauseigentümer bzw, die Eigentümergemeinschaft/ Hausverwaltung das zuläßt), Bei meinen Eltern hat der Techniker bei der Umstellung die ganze Verkabelung erneuert. Wäre ne Möglichkeit.
status-quo-fan
@ bh_roth

Knapp daneben ist halt auch vorbei!
Ein im Mietvertrag aufgeführter Kabelanschluss ist die Vereinabrung einer zugesicherten Eigenschaft. Wie ich schon in einer anderen Antwort darstellte, bin ich als ehemaliger Abteilungsleiter einer kleineren Wohnungsgesellschaft mit 12 TWE etwas anderer Ansicht. Hier empfielt sich die Inverzugsetzung des Vermieters mit Ankündigung einer angemessenen Nachfrist zur Herstellung des vertragsgemäßen Zuisatandes und anschließend - bei entsprechender Alternative - die fristlose Kündigung des Mietvertrages.
Ihre weiteren doch eher sottisenhaften Ausführungen sind eher entbehrlich.
moonlady123456
Ich weiß, daß ich mal wieder nerve, aber ich rate abzuschickende Briefe erstmal von jemandem überprüfen zu lassen. Selbst wenn es nur die Rechtschreibprüfung von WORD ist.
Musca
@bh-roth: befindet sich dein derzeitiger Status quo tatsächlich auf Sattise / Mauritius ? da verblasse ich ja vor Neid.....
status-quo-fan
@Musca
Ich bin wohl nicht der Erste, der feststellt, dass Du ein wahrer Klugscheißer bist, oder?
Si tacuisses, philosophus manisses; oder wie schon Dieter Nuhr sagt: "Öfter mal die Fresse halten".
status-quo-fan
@moonlady123456
Ich frag mich schon längere Zeit: kommt´s hier auf die Rechtschreibung oder doch eher auf den Inhalt an?
Musca
@Status: arbeitest du grundsätzlich mit Textbausteinen?
moonlady123456
Hier ist dann-nur für mich kann ich schreiben-alleine die Rechtschreibung entscheidend.
Aber ich bin ja nicht die einzige, die hier Fragen liest. Nur ich bin dann etwas "schnäkisch"!

(auf hochdeutsch: wählerisch)
Sorry, aber das Recht auf meine Macken habe ich mir verdient!
micle
Nein, das ist ganz sicher kein Grund für eine fristlose Kündigung, auch wenn du noch so entsetzt sein solltest.
Warum "stand", ich hoffe dieses steht immer noch im Mietvertrag. Lies lieber mal genau nach, evtl. steht darin nur, daß das Haus über einen Breitbandanschluß verfügt.
elfigy
Du bist lt. Urteil des Amtsgerichts Schöneberg (AZ GE 88, 361) berechtigt, die Miete zu kürzen. Angemessen sind zehn Prozent der Miete für die Dauer, bis du einen Kabelanschluss hast. Teile dies der Hausverwaltung schriftlich mit. Voraussetzung ist, wie du schreibst, der Kabelanschluß steht im Mietvertrag als Gegenstand der Mietsache.
Weshalb fristlos kündigen Unsinn ist, wurde schon geschrieben. Du hast dir die Wohnung ja nicht grundlos ausgewählt. Also halt erst mal den Ball flach. Wenn du mal ne Weile kein TV gucken kannst, ersparst du dir eine Menge Schwachsinn und kannst z.b. mal wieder ein Buch lesen.
status-quo-fan
@elfigy

Diese Antwort ist nicht nur knapp daneben sondern komplett unsinnig.

Das angezogene etwas ältere - genauer 26 Jahre alte - Urteil konnte zu seiner Zeit noch nicht berücksichtigen, dass über den Kabelanschluss nicht nur TV- sondern auch Internet-Empfang möglich ist.

Wenn nun der Mieter, auf den Kabelanschluss vertrauend, trotz vertraglicher Zusicherung der Möglichkeit nicht nur des TV-Empfangs sondern auch der Internet-Kommunikation benommen ist, so ist dies bei Neubezug einer Wohnung nicht nur ein mietmindernder Mangel, sondern nach erfolgloser Inverzugsetzung des Vermieters durchaus der Grund zur fristlosen Kündigung.
Opal
Status-Quo, aber doch nur wenn der Kabelanschluß auch in den Nebenkosten mit drin ist, oder??? Ich hab bei mir auch nen kabelanschluß, hab aber nen privaten Vertrag mit dem Kabelanbieter der mit den eigentlichen Nebenkosten nix zu tun hat, Nun Gut, bei mir ist der Vorteil das die Verkabelung/Anschluß schon in meiner wohnung war und der Techniker nur alles neu eingemessen hat und die Geräte zum Empfang I-Net und TV nur Freizuschalten hatte.
status-quo-fan
@Opal Die Sache ist etwas komplizierter: Das Vorhandensein eines Kabelanschlusses im Mietvertrag ist eine zugesicherte Eigenschaft. Davon unabhängig ist, ob der Mieter diesen Anschluss nutzen will oder nicht; der Vermieter kann allerdings in jedem Falle für die Zurverfügungstellung, soweit vertraglich vereinbart, im Rahmen der Nebenkostenabrechnung Kosten - es sind die umgelegten Investitionskosten - geltend machen. Sollte der Mieter den Kabelanschluss nicht nutzen wollen, so wird er vom Kabelnetzbetreiber verplombt. Wenn der Mieter den Kabelanschluss nutzen will, so muss er im Normalfall einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen....
status-quo-fan
... Allerdings sind auch die Fälle im Mietwohnungsbau üblich, in denen der Vermieter mit dem Kabelnetzbetreiber einen Rahmenvertrag schließt und seinen Mietern den TV-Kabelanschluss kostenpflichtig zur Verfügung stellt. Auch in diesen, jedoch eher seltenen, Fällen kann der Mieter, soweit dies vertraglich vereinbar ist, von der kostenpflichtigen Nutzung des Kabelanschlusses absehen. Alle Fragen beantwortet?
Opal
nun ja. hast es ja ausführlich beschrieben, danke status-quo ;-)))