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Gast

Was bedeutet Berliner Testament?

Mein Vater ist vor kurzem gestorben. Meine Stiefmutter ist laut Testament alleinerbin.
Ich bin aber die Tochter und möchte mein Pflichtteil.
Bekomme ich ein Pflichteil und wieviel?
Frage Nummer 3000008199

Antworten (6)
status-quo-fan
Dein Vater hat zusammen mit Deiner Mutter ein gemeinsames Testament gemacht.

Nach diesem Testament ist Deine Mutter die Vorerbin und Du bist die Nacherbin.

Sinn dabei ist, dass das Erbe erst dann verteilt bzw. fällig werden soll, wenn der Vorerbe verstirbt, um diesen nicht in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen.

In diesem Falle würdest Du als Alleinerbin dann das gesamte Erbe allein erhalten.

Da Du nun das Pflichtteil erhalten möchtest erhältst Du nur die Hälfte des derzeitigen Erbanspruches - also 25 % des Erbes und wenn Deine Mutter verstirbt im Zweifel nichts mehr, da sie über ihren Erbteil - der dann bei 75 % des derzeitigen Erbes liegt - nach Gutdünken alleine verfügen kann.

Es ist also wohl zu überlegen, ob Du jetzt den Pflichtteil herausverlangst oder nicht.
Gast
Amos, falsch gedacht. Die Fragestellerin ist die Tochter des Verstorbenen. Selbstverständlich ist sie mit dem verwandt und hat einen Anspruch auf ihren Pflichtteil.
status-quo-fan
Amos hat recht!!

Ich habe überlesen, dass die Alleinerbin nicht die Mutter, sondern die Stiefmutter ist!

Die Tochter des Verstorbenen sollte deshalb auf der Auszahlung des Pflichtteiles, der allerdings nur 25 % des Gesamterbes beträgt - bestehen!
status-quo-fan
Deshalb ist es wichtig zu wissen:

"Jedoch ist auch durch das Berliner Testament ein gewolltes oder ungewolltes Ausschließen der eigenen Kinder von der nachrangigen Erbfolge möglich, wenn der überlebende Ehepartner nicht gleichzeitig leiblicher - oder durch Adoption entstandener Elternteil der eigenen Kinder ist.

Dann kann der überlebende Ehepartner nach seinem Tod das gesamte Vermögen ausschließlich an seine leiblichen Kinder oder an Dritte vererben."
(Quelle: Wikipedia "Berliner Testament)

Schon deshalb sollte die Tochter auf der Auszahlung des Pflichtteiles bestehen!!
Gast
@Amos:
Zitat: "Nach dem Tod der Stiefmutter würde die Fragestellerin im schlimmsten Falle nichts erben" hatte ich missverstanden. Du hast es anders gemeint. Todo bien.
Administrator
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