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Gast

Wasserzähler ablesen

Habe dieses Jahr so wie die letzten Jahre zuvor Wasserzähler abgelesen und meinem Vermieter per email mit datumsnachweis der Ablesung übersandt. Trotzdem gibt er keine Ruhe und will selbst ablesen kommen. Hat er dass recht dazu, vor allem wegen covid 19 Gefahr für mich
Frage Nummer 3000260634

Antworten (3)
Skorti
Mich wundert, dass er dies die letzten Jahre geglaubt hat.
Mach das doch mal wie in diesem schönen Lied: "Schatzi ich schick dir ein Foto ..."
Wenn er dann noch selber ablesen willst, darf er das auch.
ingSND
Ja, er hat das Recht, den Zähler abzulesen (siehe z.B. LG HH AZ 11 T 96/86).

Was das mit Covid zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht: Masken, Abstand, Händedesinfektion an der Tür, Lüften.
Er hat nicht das Recht, die Wohnung anzusehen, er muss auf direktem Weg zur Wasseruhr gehen, diese zügig ablesen und dann wieder auf direktem Weg gehen.
bernd_aus_potsdam
Einfach ein Foto vom Wasserzähler per Mail an den Vermieter versenden. Dies ist zugleich ein eindeutiger Beleg für alle Beteiligten, der ein persönliches Ablesen für den Vermieter in diesem Jahr - eigentlich auch grundsätzlich - entbehrlich machen sollte. Vielleicht auch anbieten, dass nach Corona - also hoffentlich in 2022 - wieder selbst ablesen kann. Hier geht es wohl eher darum, dass der Vermieter einen Anlass vorgibt, einen Blick in die vermietete Wohnung werfen zu können. Das Ablesen von Zählerständen gilt als berechtigter Sachgrund für einen Vermieter, dass man ihm Zutritt gewährt. Aber unter Hinweis auf Foto vom Zählerstand und Corona sollte man - zumindest in diesem Jahr - gute Gegengründe haben...